Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 32

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Beim Beweisthema 3 ging es um die Causa des Abgeordneten Öllinger, der eng zusammengearbeitet hat mit einem Kriminalpolizisten, einem Kriminalbeamten, der in einer Nebenbeschäftigung unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt hat. Ob es da zu einer Anstiftung zum Amtsmissbrauch und zu Verletzungen des Amtsgeheimnisses gekommen ist, haben die Gerichte zu klären. Das konnte von uns nicht geklärt werden.

Fest steht aber für den Untersuchungsausschuss, dass es zu neuen Regelungen und zu klareren Richtlinien im Zusammenhang mit Nebenbeschäftigungen kommen muss. Es geht auch darum, dass genehmigte Nebenbeschäftigungen regelmäßig einer Über­prüfung unterzogen werden müssen, weil die Grenzziehung da eine mehr als undeut­liche war, meine Damen und Herren.

Zum gesamten Verfahren möchte ich anmerken, dass es bei diesem Untersuchungs­ausschuss entgegen früheren Untersuchungsausschüssen keine Probleme mit der Vorlage von Unterlagen in dem Sinne gegeben hat, dass es zu massiven Schwär­zun­gen gekommen wäre. Wir möchten uns dafür bei den Ressorts und den Mitarbeitern der Ressorts ausdrücklich bedanken, die diese Unterlagen selbstverständlich zur Ver­fü­gung gestellt haben.

Wir wollen aber doch anmerken, dass es im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Unterlagen als „geheim“ und „vertraulich“ zu erheblichen Problemen gekommen ist, Frau Präsidentin. Es ist den Abgeordneten ebenso wie Mitarbeitern nicht zuzu­muten, dass sie stundenlang aus geheimen Akten zwar Abschriften anfertigen können, die sie dann durch Zitierung im Ausschuss ohnehin der Öffentlichkeit zugänglich machen können, aber es nicht möglich ist, mit einem entsprechenden Kopierschutz den Abgeordneten diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich halte es für notwen­dig, dass man sich da entweder an die derzeitige Verfahrensordnung hält, wo es nur eine Klassifizierung gibt, nämlich die der vertraulichen und keine weitere, oder dass man in einer neuen Verfahrensordnung die Dinge entsprechend definiert.

Es geht auch darum, dass wir in einer neuen Verfahrensordnung neue Vertraulichkeits­bestimmungen brauchen und entsprechende Sanktionsmaßnahmen für den Fall, dass diese Vertraulichkeit gebrochen wird. Denn es ist hinderlich, wenn es, wenn untersucht werden soll, wenn vertrauliche Dokumente besprochen werden, permanent dazu kommt, dass einzelne Abgeordnete auch unmittelbar aus vertraulichen Sitzungen die Medien informieren. Das behindert letztlich die Aufklärung, meine Damen und Herren. Und ich bin der Meinung, dass man diese Fragen in einer neuen Verfahrensordnung entsprechend definieren muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sosehr es natürlich berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen gibt und dieses auch nachvollziehbar ist, muss sich das doch wohl darauf beziehen, dass jene Dinge die Öffentlichkeit erlangen sollen, die auch tatsächlich für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe die Erkenntnisse des Untersuchungs­aus­schusses, wie sie auch im Entschließungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen dargestellt sind, in den Eckpunkten erläutert.

Ich bringe daher gemäß § 53 Abs. 4 GOG den genannten Entschließungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen auf­grund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments, der bereits verteilt ist, ein.

Operativ werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, die in ihren jeweiligen Ressorts zur Beseitigung der durch den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments festgestellten Mängel erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten und im Fall des


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