Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 62

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

schlossen. Dadurch wurde das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses herbeigeführt. Der Untersuchungsausschuss kann somit den Auftrag des Nationalrates nicht mehr erfüllen.

0.3. Unschuldsvermutung

Da es zu mehreren Beweisthemen erforderlich war auch Umstände und Sachverhalte zu untersuchen, welche Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind, ist zu bemer­ken, dass die Feststellungen des Untersuchungsausschusses den Ausgang dieser Gerichtsverfahren nicht präjudizieren können und sollen. Die Beschränkung auf die von den Ministerien vorgelegten Akten, die notwendige Mehrheitsfindung für Beschlüsse über Beweisaufnahmen, fehlende „Parteirechte“ der betroffenen Personen und viele weitere Umstände können dazu führen, dass eine Beurteilung von Sachverhalten durch den Untersuchungsausschuss zu anderen Ergebnissen führen kann als ein Verfahren vor einem Gericht. Letztlich hat der Untersuchungsausschuss auch eine andere Funktion als ein Gericht, nämlich die Klärung politischer Verantwortung und systematischer Missstände in der Verwaltung.

Sofern daher Personen durch Feststellungen des Ausschusses in Verdacht der Beteili­gung an strafbaren Handlungen geraten sollten, wären diese Umstände durch die Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, es darf daraus jedoch keine „Vorverurteilung“ dieser Personen abgeleitet werden.

Die weitere Gliederung dieses Berichtes orientiert sich an dem einstimmig gefassten Beweisbeschluss vom 17.7.2009.

1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

1.1. Einflussnahme auf Abgeordnete

Als Beweisthema 1.1. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls auf welche Weise in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Angehörige ausländischer Geheimdienste mittelbar oder unmit­telbar Einfluss auf die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten genommen haben, ob und gegebenenfalls welche österreichischen Staatsbürger in diese Beeinflussung involviert waren, ob die betroffenen Abgeordneten von der Beeinflussung Kenntnis erlangten, und ob im Zusammenhang mit dieser Beeinflussung Vorteile an politische Funktionäre oder Dritte gewährt wurden.

1.1.a. Beeinflussung parlamentarischer Anfragen der FPÖ

Kernpunkt der Untersuchungen des Ausschusses zu diesem Thema war die Frage, ob mehrere Anfragen von Abgeordneten des freiheitlichen Parlamentsklubs unmittelbar oder mittelbar durch Angehörige des kasachischen Geheimdienstes beeinflusst worden sind, wie dies durch eine entsprechende Passage im Verfassungsschutzbericht 2009 und anschließende Medienberichte nahegelegt worden war.

Aus den Aktenlieferungen (insb. des BMI) ergibt sich demnach folgBerndt E. Zeitablauf der Kontakte zwischen FPÖ und mutmaßlichen Mittelsmännern des kasachischen Geheimdienstes:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite