Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 61

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Am 7. September 2009 konnte schließlich mit der Befragung von Auskunftspersonen begonnen werden.

Zunächst wurden zum Beweisthema 2 (Überwachung von Abgeordneten) Auskunfts­personen geladen und einvernommen, und es konnten dabei wertvolle Einblicke in die Praxis der Arbeit der Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden in Verfahren mit Bezug zu Nationalratsabgeordneten gewonnen werden. Zu diesen Erkenntnissen und offenen Fragen wären im Anschluss daran zweckmäßigerweise die zuständigen Bun­desministerinnen für Inneres und Justiz, bzw. die früheren BundesministerInnen Dr. Maria BERGER und Dr. Ernst STRASSER als Auskunftspersonen zu befragen ge­wesen. Obwohl zu Beginn der Ausschusssitzungen diese Ladungen seitens SPÖ und ÖVP noch zugesichert worden waren, kam es nun zur Verweigerung der Ladungs­beschlüsse durch die Regierungsfraktionen.

Ab diesem Zeitpunkt war die Arbeit des Untersuchungsausschusses durch die Verhin­derungstaktik der Regierungsfraktionen wesentlich behindert. Das zeitlich und logisch nächstfolgende Beweisthema 2.3. (Überwachung durch militärische Dienste) wurde übersprungen, statt dessen wurde durch die Regierungsfraktionen das Beweisthema 3 (Bespitzelung im Bereich des Parlaments – „Causa SAILER“) anberaumt, obwohl zu diesem Thema erst sehr wenige Akten vorhanden waren. Da die Terminplanung der geladenen Auskunftspersonen ohne Absprache mit den Oppositionsfraktionen erfolgte und wenig zweckmäßig war, verzögerte sich die Bearbeitung des Themas mehrmals durch Unterbrechungen und neuerliche Ladungen von Auskunftspersonen, die nur am Rande mit dem Thema befasst waren und wenig zur Aufklärung beitragen konnten.

Mitte November wurde dann seitens der Regierungsfraktionen völlig überraschend bekannt gegeben, in den verbleibenden drei Novemberterminen das Beweisthema 3 abschließen und das Beweisthema 1 („FPÖ – Kasachstan“ – Beeinflussung von Abge­ordneten durch ausländische Geheimdienste) in nur zwei Tagen komplett bearbeiten zu wollen. Geladen wurden zum Beweisthema 1 zunächst nur vier Auskunftspersonen aus dem Bereich von Polizei und Staatsanwaltschaft, wobei beispielsweise von den Regierungsfraktionen versehentlich ein Staatsanwalt geladen wurde, der nur zwei Wochen vertretungshalber mit dem Akt befasst war, während der eigentlich verfahrens­führende Staatsanwalt zunächst nicht geladen werden sollte.

Die Oppositionsfraktionen haben als Gegenvorschlag eine ohnehin stark gekürzte Ladungsliste der für dieses umfangreiche Thema unbedingt notwendigen zwanzig Aus­kunftspersonen beantragt, welche jedoch von den Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Erst als in den Befragungen zur Causa Kasachstan die Unsinnigkeit und Unvoll­ständigkeit der Regierungsladungen für jeden klar erkennbar wurde, waren SPÖ und ÖVP zur Ladung zweier weiterer Auskunftspersonen, des Abgeordneten Harald VILIMSKY sowie des zuständigen Staatsanwaltes bereit. Unsystematisch einge­schoben werden musste  nach einer entsprechenden Stellungnahme des Verfahrens­anwaltes, der auf die Notwendigkeit der Ladung von Auskunftspersonen als Beweis­mittel zu jedem Beweisthema hinwies, schließlich auch die Bearbeitung des Beweis­themas 2.3., zu dem bereits Auskunftspersonen beschlossen, jedoch nicht geladen worden waren.

Schließlich haben SPÖ und ÖVP am 3.12.2009 im Plenum des Nationalrates einen angesichts der einstimmig beschlossenen Ausschusstermine und der gültigen Beweis­beschlüsse betreff weiterer Auskunftspersonen unhaltbaren Fristsetzungsantrag be-


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