Am 7. September 2009 konnte schließlich mit der Befragung von Auskunftspersonen begonnen werden.
Zunächst wurden zum Beweisthema 2 (Überwachung von Abgeordneten) Auskunftspersonen geladen und einvernommen, und es konnten dabei wertvolle Einblicke in die Praxis der Arbeit der Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden in Verfahren mit Bezug zu Nationalratsabgeordneten gewonnen werden. Zu diesen Erkenntnissen und offenen Fragen wären im Anschluss daran zweckmäßigerweise die zuständigen Bundesministerinnen für Inneres und Justiz, bzw. die früheren BundesministerInnen Dr. Maria BERGER und Dr. Ernst STRASSER als Auskunftspersonen zu befragen gewesen. Obwohl zu Beginn der Ausschusssitzungen diese Ladungen seitens SPÖ und ÖVP noch zugesichert worden waren, kam es nun zur Verweigerung der Ladungsbeschlüsse durch die Regierungsfraktionen.
Ab diesem Zeitpunkt war die Arbeit des Untersuchungsausschusses durch die Verhinderungstaktik der Regierungsfraktionen wesentlich behindert. Das zeitlich und logisch nächstfolgende Beweisthema 2.3. (Überwachung durch militärische Dienste) wurde übersprungen, statt dessen wurde durch die Regierungsfraktionen das Beweisthema 3 (Bespitzelung im Bereich des Parlaments – „Causa SAILER“) anberaumt, obwohl zu diesem Thema erst sehr wenige Akten vorhanden waren. Da die Terminplanung der geladenen Auskunftspersonen ohne Absprache mit den Oppositionsfraktionen erfolgte und wenig zweckmäßig war, verzögerte sich die Bearbeitung des Themas mehrmals durch Unterbrechungen und neuerliche Ladungen von Auskunftspersonen, die nur am Rande mit dem Thema befasst waren und wenig zur Aufklärung beitragen konnten.
Mitte November wurde dann seitens der Regierungsfraktionen völlig überraschend bekannt gegeben, in den verbleibenden drei Novemberterminen das Beweisthema 3 abschließen und das Beweisthema 1 („FPÖ – Kasachstan“ – Beeinflussung von Abgeordneten durch ausländische Geheimdienste) in nur zwei Tagen komplett bearbeiten zu wollen. Geladen wurden zum Beweisthema 1 zunächst nur vier Auskunftspersonen aus dem Bereich von Polizei und Staatsanwaltschaft, wobei beispielsweise von den Regierungsfraktionen versehentlich ein Staatsanwalt geladen wurde, der nur zwei Wochen vertretungshalber mit dem Akt befasst war, während der eigentlich verfahrensführende Staatsanwalt zunächst nicht geladen werden sollte.
Die Oppositionsfraktionen haben als Gegenvorschlag eine ohnehin stark gekürzte Ladungsliste der für dieses umfangreiche Thema unbedingt notwendigen zwanzig Auskunftspersonen beantragt, welche jedoch von den Regierungsparteien abgelehnt wurde.
Erst als in den Befragungen zur Causa Kasachstan die Unsinnigkeit und Unvollständigkeit der Regierungsladungen für jeden klar erkennbar wurde, waren SPÖ und ÖVP zur Ladung zweier weiterer Auskunftspersonen, des Abgeordneten Harald VILIMSKY sowie des zuständigen Staatsanwaltes bereit. Unsystematisch eingeschoben werden musste nach einer entsprechenden Stellungnahme des Verfahrensanwaltes, der auf die Notwendigkeit der Ladung von Auskunftspersonen als Beweismittel zu jedem Beweisthema hinwies, schließlich auch die Bearbeitung des Beweisthemas 2.3., zu dem bereits Auskunftspersonen beschlossen, jedoch nicht geladen worden waren.
Schließlich haben SPÖ und ÖVP am 3.12.2009 im Plenum des Nationalrates einen angesichts der einstimmig beschlossenen Ausschusstermine und der gültigen Beweisbeschlüsse betreff weiterer Auskunftspersonen unhaltbaren Fristsetzungsantrag be-
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