Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 60

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4.3. Reformbedarf für das Verfahren der Untersuchungsausschüsse .......................  124

0. Einleitende Bemerkungen

0.1. Untersuchungsgegenstand

In der Sitzung vom 10. Juli 2009 fasste der Nationalrat einstimmig folgenden Be­schluss:

Beschluss auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Bucher, Dr. Pilz

Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 33 GOG-NR

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:B:G= 5:5:3:2:2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. und XXIV GP gesetzwidrig über­wacht wurden

2. Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10.7.2009 erhobenen Vor­wurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parla­ments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren,

und

3. Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Einflussnahmen ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Akten der Justiz­behörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

0.2. Verlauf der Untersuchungen

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments konstituierte sich am 17.7.2009, und fasste dabei einstimmig einen Beweisbeschluss, in dem die zu untersuchenden Beweis­themen näher ausformuliert wurden. Weiters wurden mehrere Bundesministerien sowie die Volksanwaltschaft zur Vorlage von näher beschriebenen Unterlagen zu den Beweisthemen aufgefordert.

 


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