4.3. Reformbedarf für das Verfahren der Untersuchungsausschüsse ....................... 124
0. Einleitende Bemerkungen
0.1. Untersuchungsgegenstand
In der Sitzung vom 10. Juli 2009 fasste der Nationalrat einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Bucher, Dr. Pilz
Kolleginnen und Kollegen
gemäß § 33 GOG-NR
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:B:G= 5:5:3:2:2 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
1. Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. und XXIV GP gesetzwidrig überwacht wurden
2. Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10.7.2009 erhobenen Vorwurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren,
und
3. Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Einflussnahmen ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Akten der Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
0.2. Verlauf der Untersuchungen
Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments konstituierte sich am 17.7.2009, und fasste dabei einstimmig einen Beweisbeschluss, in dem die zu untersuchenden Beweisthemen näher ausformuliert wurden. Weiters wurden mehrere Bundesministerien sowie die Volksanwaltschaft zur Vorlage von näher beschriebenen Unterlagen zu den Beweisthemen aufgefordert.
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