Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 124

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09.07.09

Einstellung des Verfahrens durch StA VECSEY [7a/1/1/40]

10.07.09

WESTENTHALER richtet erneut ein „Protestschreiben“ an die StA Wien.

10.07.09

Aktenvermerk des BMJ (Robert JIROVSKY) aufgrund des Schreibens der Präsidentin des NR PRAMMER vom 09.07.09 „Das Vorgehen der StA Wien im Verfahren 503 UT 1/09z entspricht der Sach- und Rechts­lage, zu beanstanden wäre lediglich der Umstand, dass das Schreiben des Abgeordneten bis dato unbeantwortet geblieben ist.“

10.07.09

Antwortschreiben der Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER auf das Schreibens der Präsidentin des NR PRAMMER vom 09.07.09 wo­nach die Regelungen über die Immunität von Abgeordneten bei umseits beschriebenem Sachverhalt keine Anwendung finden. [7d/17/1/290]

13.07.09

Informationsaufnahme aufgrund der Berichterstattung in der Sache WESTENTHALER Handy Affäre:

SL GA Dr. Franz PÖCKL (BMJ Sektion IV)

AL LStA Dr. Robert JIROVSKY (BMJ Abt IV 2)

StA Mag. Thomas SCHIRHAKL (BMJ Abt IV 2)

StA Mag. Thomas VECSEY (StA Wien)

[7d/4/1]

Dazu Aktenvermerk von PLEISCHL vom 13.7.09:

„SC Dr. PLÖCHL informiert mich telefonisch, dass das BMJ auf Anraten des KC [Anm: Kabinettschef] den zuständigen Sachbearbeiter der StA Wien noch am heutigen Tag zum mündlichen Bericht über den Akten­inhalt sowie Einsichtnahme in den Akt ersuchen wird, um die Ministerin für ein noch heute bevorstehendes Interview zu informieren. Es handle sich um keine Dienstbesprechung sondern diene diese Vorgehensweise lediglich der umfassenden Informationsbeschaffung. Eine Teilnahme der OStA Wien sei nicht erforderlich. Ich informiere HR Dr. SEYSTOCK, eine Teilnahme seitens der OStA wird nicht erwogen.“ […] [7a/1/1/37]

14.07.09

Email JAROSCH an Georg KRAKOW, Werner PLÖCHL, PLEISCHL

Betreff: Brief an WESTENTHALER

„2. [...] Ich glaube nicht, dass wir diesen Punkt (Ablauf der Daten­aufbewahrungsfrist) im Schreiben an WESTENTHALER erwähnen sollen, dies wird vmtl .im Ausschuss Thema werden.“

3. WESTENTHALER wurde die Anordnung bislang nicht zugestellt. Unserer Ansicht nach wurde die (von ihm selbst bislang nicht thema­tisierte) Zustellung nach § 138 (5) StPO durch seine Konfrontation mit dem Ergebnissen der RDR inklusive Rechtsbelehrung bei seiner Zeugen­einvernehmung substituiert. Sollen wir dennoch nachträglich die Anord­nung an ihm zustellen?“ [7d/5/1]

15.07.09

StA JAROSCH verfasst einen Entwurf für Antwort auf die Protest­schreiben vom 09.02.09 sowie vom 10.07.09 von Peter WESTEN­THALER [7d/5/1]

 


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