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19.02.09 |
der Akt wird dem zuständigen StA Mag. VECSEY vorgelegt. „Aufgrund der Erhebungen war bei kurzer Durchsicht ersichtlich, dass keine weiteren Schritte zu setzen und das Verfahren gegen unbekannte Täter einzustellen sein wird.“ [7a/1/1/34] |
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29.04.09 |
Bericht des BMJ Robert JIROVSKY bzgl vorgelegter Akte der OStA, JIROVSKY gibt an, dass Sonderregelungen bei Ermittlungen bei deren Abgeordnete als Zeugen vernommen werden nur bei Hausdurchsuchungen bestehen, nicht jedoch bei Telefonüberwachungen. [7d/17/1/245] |
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18.05.09 |
Berichtsauftrag des BMJ (Robert JIROVSKY) bzgl der Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung [7d/17/1/269] |
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08.07.09 |
WESTENTHALER überreicht PRAMMER in der Sitzung des NR das Schreiben an den Leitenden Ersten Staatsanwalt Dr. Otto SCHNEIDER vom 9. Februar 2009. |
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09.07.09 |
Auskunftsersuchen der Präsidentin des NR PRAMMER bzgl der am 08.07.09 von WESTENTHALER in der Sitzung des NR geäußerten Vorwürfe. [7a/1/1/28] |
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09.07.09 |
„Mag. VECSEY hatte aufgrund seiner Tätigkeit als PAR-Beauftragter der StA Wien (und seiner sonstigen Arbeitsbelastung) jedoch bis heute keine Zeit, um diese Enderledigung vorzunehmen...“ so StA Mag. Gerhard JAROSCH [7a/1/1/34] |
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9.7.09 |
E-Mail SCHIRHAKL (BMJ) an Barbara HAIDER (OStA) wegen Schreiben der NR Präsidentin PRAMMER. [7a/1/1/27] |
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09.07.09 |
Email OStA (Mag. Barbara HAIDER) an StA, ob die schriftliche Anfrage von WESTENTHALER beantwortet wurde, ob auch andere Abg. von vergleichbaren Maßnahmen betroffen waren. [7a/1/1/30] |
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09.07.09 |
Antwort StA Wien (Mag. Gerhard JAROSCH) an OStA Wien: - schriftliche Anfrage von WESTENTHALER wurde bislang nicht beantwortet; Grund: große Arbeitsbelastung von Mag. VECSEY. [7a/1/1/34] - „Ob in anderen Verfahren auch andere Abgeordnete von dieser oder vergleichbaren Maßnahem betroffen waren, ist nicht bekannt. Dies kann auch nicht ausgeschlossen werden, da die Möglichkeit, dass ein/e Abgeordnete/r in einem Strafverfahren als Zeuge in Frage kommt, grundsätzlich immer wieder denkbar ist. Da die Immunität nach Art. 57 B-VG nur für den Fall greift, dass ein/e Abgeordnete/r als Beschuldigte/r anzusehen ist, ist die im gegenständlichen Fall getroffene Anordnung rechtlich völlig unbedenklich.“ [7a/1/1/31] |
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09.07.09 |
Schreiben StA VECSEY an OStA (Bezugnahme auf Abschlussbericht BIA): sinngemäß: „Verdacht ließ sich nicht erhärten [...] WESTENTHALER stellt in gleicher Weise wie SCHEIBNER den Sachverhalt in Abrede.“ und weiters sinngemäß: von einer Zustellung der Anordnung der Nachrichtenübermittlung konnte Abstand genommen werden, da WESTENTHALER in seiner Einvernahme darüber informiert wurde [7d/4/1] |
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