Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 122

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Das BIA bespricht mit dem StA VECSEY, dass hinsichtlich der Aus­mittlung der Versender der SMS von „sms.at“ ein neuerlicher dies­bezüglicher Auftrag seitens der StA-Wien notwendig wäre. StA VECSEY gibt an, auf die Zeugenvernehmung WESTENTHALERS warten zu wol­len. Weiters gibt StA VECSEY an, dass bei der bevorstehenden Ver­nehmung von WESTENTHALER an diesen kein Vernehmungsprotokoll auszufolgen sei. [5a/1/1/167ff]

Zeugenvernehmung WESTENTHALER Peter durch BIA 109 Michal KULLNIG sowie BIA 38:

WESTENTHALER gibt an, die Informationen aus einem anonymen Schreiben erhalten zu haben. Die Kriminaldirektion habe er in diesem Zusammenhang jedoch nie erwähnt. Die SMS von SMS.at habe er mit Sicherheit von seinem Büro empfangen. Er hält fest, dass seiner Ansicht nach eine Überwachung des Telefons eines NR-Abgeordneten, aus­schließlich mit Zustimmung des Nationalrates erfolgen dürfe, da er eine umfassende Immunität habe. [5a/1/1/64ff]

Der zuständige Staatsanwalt Mag. VECSEY wird von den Einwendungen WESTENTHALERS (Zeuge vs. Beschuldigter) in Kenntnis gesetzt. Der StA regt in der Sache das Verfassen eines Abschlussberichtes an. „aufgrund der gemachten widersprüchlichen Angaben des WESTEN­THALER des SCHEIBNER bzw. des SCHWINGENSCHROT, gehe er davon aus, dass der Sachverhalt nicht zur Gänze aufgeklärt werden könne.“ [5a/1/1/177]

Schreiben WESTENTHALER an Staatsanwaltschaft Wien (Leiter Dr. Otto SCHNEIDER) mit dem Ersuchen um Nachforschung in dieser Sache. [7a/1/1/29]

E-Mail VECSEY an PLÖCHL (BMJ): JAROSCH hat ihn ersucht, an PLÖCHL zur Vorgehensweise zu berichten. Dazu übermittelt er den Bericht vom 8.1.09, und schreibt:

„Die Vorgangsweise war auch mündlich mit der Oberstaatsanwaltschaft abgestimmt: Einen Konflikt mit der Immunität WESTENTHALERS (Art 57 B-VG) konnten wir nicht erblicken, zumal er nur als Zeuge geführt wird. Nach dem Sachverhalt bestand weder Anlass, gegen WESTENTHALER wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch oder zur Verletzung des Amts­geheimnisses zu ermitteln, noch dazu, seine SMS Behauptung, sollte sie sich nicht bewahrheiten, als Verleumdung zu qualifizieren. Zudem war die Rufdatenerfassung so ‚schonend’ wie möglich gestaltet und auf bloß 2 Stunden beschränkt.“ [7d/17/1/247]

Aktenvermerk BIA 1 Martin KREUTNER bzgl. Rücksprache mit StA JAROSCH: JAROSCH erwarte allfällige Vorhaltungen des Ing. WES­TENTHALER mit Gelassenheit. [5a/1/1/170]

Abschlussbericht des BMI an die StA-Wien [5a/1/1/8ff]

„keine verwertbaren Informationen eines Informationsabflusses per SMS zwischen Beamten der ehemaligen KD1 und WESTENTHALER Peter. Auch das, angeblich von WESTENTHALER angesprochene Einschreiten der KD1 gegen die BZÖ-Bezirksgruppe Nord hat nicht stattgefunden“

[Anm: Zu einer neuerlichen Ausmittlung des Versenders (Anordnung von Maßnahmen nach §135 StPO) bezüglich der SMS von SMS.at kommt es hingegen nicht.]

OStA legt Bericht der StA Wien vom 8.1.2009 an das BMJ vor mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme [7d/17/1/248]

 


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