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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
ALIYEV zieht Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der MA 35 wieder zurück Am selben Tag stellt er einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Horn, und dieser Antrag wird auch am selben Tag bewilligt. Anknüpfungspunkt ist nunmehr ein Wohnort in 3730 Eggenburg auf einer Liegenschaft, welche im Eigentum einer Gesellschaft steht, an welcher der Rechtsanwalt von ALIYEV, Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, beteiligt ist. Auch MUSSAYEV und KOSHLYAK führen exakt dieselbe Adresse in ihren späteren Anträgen an die BH Horn als Wohnsitz an. [Anmerkung: Angesichts der illegalen Einreise (siehe oben 9.8.07) scheint die Berechtigung zur Inlandsantragstellung nach §21 NAG fraglich] |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
Ausfolgung der erteilten Niederlassungsbewilligung an Rakhat ALIYEV |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
KOSHLYAK stellt Antrag auf Niederlassungsbewilligung bei MA 35 |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
Der Akt betreffend Alnur MUSSAYEV auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wird von der MA 35 an die BH Horn abgetreten. Als Wohnsitz wird wiederum 3730 Eggenburg angegeben. |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
Der Akt betreffend Vadim KOSHLYAK auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wird von der MA 35 an die BH Horn abgetreten. Als Wohnsitz wird wiederum 3730 Eggenburg angegeben. |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
Vadim KOSHLYAK Erteilung Niederlassungsbewilligung Ausstellende Behörde: Amt der NÖ-Landesregierung Wohnhaft: 3730 Eggenburg |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
Alnur MUSSAYEV Niederlassungsbewilligung Ausstellungsort: Landeshauptmann NÖ Wohnhaft: 3730 Eggenburg |
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08.10.08 von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel |
Alnur MUSSAYEV Niederlassungsbewilligung Ausstellungsort BH Horn Wohnhaft: 3730 Eggenburg [Anmerkung: laut Akt wurden zwei Niederlassungsbewilligungen erteilt, was gesetzlich nicht vorgesehen ist.] |
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