|
Einreise von ALIYEV am Flughafen Schwechat per Privatjet kommend aus England (Ausreise erfolgte am 8.8.2007) . Es wird ihm mitgeteilt, dass er über keine Einreiseberechtigung verfügt, da ihm die diplomatische Akkreditierung entzogen wurde, und dass er sich daher illegal im Bundesgebiet aufhält. Im Zuge der Amtshandlung bekommt ALIYEV gesundheitliche Beschwerden und wird ins Rudolfinerhaus zur Behandlung eingeliefert. Die Zurückweisung nach FPG ist aufgrund der Beschwerden unterblieben und der Aufenthalt auf Bundesgebiet wurde aus medizinischen Gründen gewährt. |
|
MUSSAYEV stellt einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung bei der MA 35 (Wien) |
|
„wie soeben fm. besprochen, wird ersucht das Verfahren zu dem im Betreff Genannten (Rakhat ALIYEV) über den zulässigerweise im Inland gestellten Antrag auf Aufenthaltstitel entsprechend der Rechtslage fortzusetzen und umgehend zu finalisieren.“ Außerdem seien das Ausweisungsverfahren sowie sonstige laufende Verfahren bei der StA Wien eingestellt worden.“ In weiterer Folge wird Franz LANG von der Versendung dieses Emails in Kenntnis gesetzt. |
|
... „Aus Sicht der Generaldirektion kann, in Übereinstimmung mit den oben angeführten Stellen, die Beurteilung geäußert werden, dass gegen eine Erteilung eines Aufenthaltstitels in der angesprochenen Form keine Bedenken bestehen. Zu dieser Haltung führen insbesondere die bisherigen Ergebnisse der justiziellen Prüfung aller vorliegenden Verdachtslagen sowie des Auslieferungsbegehrens des betreffenden Entsendestaates, weiters die fremdenrechtliche Prüfung im gesamten Sachzusammenhang sowie das bisherige Verhalten der Betroffenen“ ... gez Franz LANG GI |
|
ALIYEV zieht Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der MA 35 wieder zurück Am selben Tag stellt er einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Horn, und dieser Antrag wird auch am selben Tag bewilligt. Anknüpfungspunkt ist nunmehr ein Wohnort in 3730 Eggenburg auf einer Liegenschaft, welche im Eigentum einer Gesellschaft steht, an welcher der Rechtsanwalt von ALIYEV, Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, beteiligt ist. Auch MUSSAYEV und KOSHLYAK führen exakt dieselbe Adresse in ihren späteren Anträgen an die BH Horn als Wohnsitz an. [Anmerkung: Angesichts der illegalen Einreise (siehe oben 9.8.07) scheint die Berechtigung zur Inlandsantragstellung nach §21 NAG fraglich] |
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite