Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 89

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Einreise von ALIYEV am Flughafen Schwechat per Privatjet kommend aus England (Ausreise erfolgte am 8.8.2007) . Es wird ihm mitgeteilt, dass er über keine Einreiseberechtigung verfügt, da ihm die diplomatische Akkreditierung entzogen wur­de, und dass er sich daher illegal im Bundesgebiet aufhält. Im Zuge der Amts­handlung bekommt ALIYEV gesundheitliche Beschwerden und wird ins Rudolfinerhaus zur Behandlung eingeliefert. Die Zurück­weisung nach FPG ist aufgrund der Be­schwerden unterblieben und der Aufent­halt auf Bundesgebiet wurde aus medizi­nischen Gründen gewährt.

MUSSAYEV stellt einen Antrag auf Niede­rlas­sungs­bewilligung bei der MA 35 (Wien)

„wie soeben fm. besprochen, wird ersucht das Verfahren zu dem im Betreff Genannten (Rakhat ALIYEV) über den zulässigerweise im Inland gestellten Antrag auf Aufent­haltstitel entsprechend der Rechtslage fort­zusetzen und umgehend zu finalisieren.“ Außerdem seien das Ausweisungsverfahren sowie sonstige laufende Verfahren bei der StA Wien eingestellt worden.“

In weiterer Folge wird Franz LANG von der Versendung dieses Emails in Kenntnis ge­setzt.

... „Aus Sicht der Generaldirektion kann, in Übereinstimmung mit den oben angeführten Stellen, die Beurteilung geäußert werden, dass gegen eine Erteilung eines Aufent­halts­titels in der angesprochenen Form kei­ne Bedenken bestehen. Zu dieser Haltung führen insbesondere die bisherigen Ergeb­nisse der justiziellen Prüfung aller vorliegen­den Verdachtslagen sowie des Ausliefe­rungs­begehrens des betreffenden Entsen­de­staates, weiters die fremdenrechtliche Prüfung im gesamten Sachzusammenhang sowie das bisherige Verhalten der Betrof­fenen“ ...

gez Franz LANG GI

ALIYEV zieht Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der MA 35 wieder zurück

Am selben Tag stellt er einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Horn, und dieser Antrag wird auch am selben Tag bewilligt.

Anknüpfungspunkt ist nunmehr ein Wohnort in 3730 Eggenburg auf einer Liegenschaft, welche im Eigentum einer Gesellschaft steht, an welcher der Rechtsanwalt von ALIYEV, Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, beteiligt ist. Auch MUSSAYEV und KOSHLYAK führen exakt dieselbe Adresse in ihren späteren Anträgen an die BH Horn als Wohnsitz an.

[Anmerkung: Angesichts der illegalen Ein­reise (siehe oben 9.8.07) scheint die Berechtigung zur Inlandsantragstellung nach §21 NAG fraglich]

 


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