Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 92

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08.10.08

08.10.08

Email

MARENT an LANG

Weiterleitung Bericht GRIDLING vom 07.10.08

14.10.08

14.10.08

Email BVT ua an LANG, GRIDLING

Übersendung des BVT-Briefings für die Frau BM FEKTER

Franz LANG (Kabinettschef) antwortet:

„Vielen Dank, allerdings vermisse ich die kriminalpolizeiliche Seite – die Ermittlungs­ergebnisse des Büros 3. I BK sowie die justiziellen Aufträge und Reaktionen diesbe­züglich.

Weiters den fremdenpolizeilichen Aspekt (Art des Visums. Gültigkeitsdauer, Szena­rien bei Aberkennung des Visums – zB möglicher Asylantrag)“

14.10.08

14.10.08

Email MARENT an LANG

„beiliegend die ergänzenden Informationen zur Causa ALIYEV. Chronologie des BK liegt ebenfalls bei.“

inkl fremdenrechtlicher Beurteilung

04.11.08

04.11.08

BMJ-Protokoll interministerielle Sitzung

Leiter der politischen Sektion des BMeiA:

„Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Dr. Rakhat ALIYEV abermals einen Aufent­haltstitel in Österreich bis September 2009 erhalten habe“

07.11.08

07.11.08

ALIYEV an FEKTER

mit der Bitte um ein Gespräch mit FEKTER oder einer Person ihres Vertrauens

03.12.08

03.12.08

LANG an BUXBAUM

„Wie mündliche in der Causa schon be­sprochen, darf ich ersuchen, das vom Betref­fende intendierte Gespräch [Anm: Schreiben ALIYEV vom 7.11.08] durch hochrangige Beamte der Generaldirektion vorgeschlagen wird der Direktor des BVT und des .BK führen zu lassen.“

15.01.09

11.02.09

Beschuldigten­vernehmung FRANZ Z.

Ein Hofrat GRÜNNER angeblich bei der Internen der NÖ Landesregierung soll ge­genüber CHRISTIAN P. bzgl des Aufent­haltstitels von MUSSAYEV angegeben ha­ben, dass angeblich der Aufenthaltstitel ein­gangs von der BH abgelehnt wurde und dann über Weisung des Innenministeriums erteilt worden sei.

[Anmerkung: In einer APA-Meldung vom 2.12.2009 bestätigt GRÜNNER diese Aus­sagen:

Zitat: „Wenn die Oberbehörde entsprechen­des Interesse signalisiert, dann haben sich die verwaltungsbehörden entsprechend zu bewegen." In diesem Fall habe es sich bei der Oberbehörde um die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit gehandelt. Nach­dem es keine inhaltlichen Bedenken, etwa was die Staatssicherheit betrifft, gegeben habe, sollte die Genehmigung rasch erteilt werden. Von einem ‚Antrag’ beim Land Nie­derösterreich wusste GRÜNNER nichts. Er geht aber davon aus, dass es Vorgespräche über die Zuständigkeit gegeben haben könn­te.“]

 


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