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15.01.09 |
11.02.09 Beschuldigtenvernehmung FRANZ Z. |
Ein Hofrat GRÜNNER angeblich bei der Internen der NÖ Landesregierung soll gegenüber CHRISTIAN P. bzgl des Aufenthaltstitels von MUSSAYEV angegeben haben, dass angeblich der Aufenthaltstitel eingangs von der BH abgelehnt wurde und dann über Weisung des Innenministeriums erteilt worden sei. [Anmerkung: In einer APA-Meldung vom 2.12.2009 bestätigt GRÜNNER diese Aussagen: Zitat: „Wenn die Oberbehörde entsprechendes Interesse signalisiert, dann haben sich die verwaltungsbehörden entsprechend zu bewegen." In diesem Fall habe es sich bei der Oberbehörde um die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit gehandelt. Nachdem es keine inhaltlichen Bedenken, etwa was die Staatssicherheit betrifft, gegeben habe, sollte die Genehmigung rasch erteilt werden. Von einem ‚Antrag’ beim Land Niederösterreich wusste GRÜNNER nichts. Er geht aber davon aus, dass es Vorgespräche über die Zuständigkeit gegeben haben könnte.“] |
2/1/1/238 |
Da SPÖ und ÖVP keinen Ladungen zu diesem Themenkomplex zustimmten, konnten diesbezüglich keine Auskunftspersonen einvernommen werden.
Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind daher folgende Feststellungen zu treffen:
Die Erteilung der Aufenthaltstitel an ALIYEV, MUSSAYEV und KOSHLYAK ist tatsächlich unter aufklärungswürdigen Umständen erfolgt.
Dabei ist es zu einer unüblichen und sachlich nicht erklärbaren Intervention zugunsten der Antragsteller seitens des damaligen stv. GD für Öffentliche Sicherheit und heutigen Direktors des Bundeskriminalamtes, Franz LANG, gekommen.
In diesem Zusammenhang gibt es Hinweise auf eine Involvierung des damaligen Kabinettschefs von Innenminister PLATTER, Christian SWITAK.
Nachdem ein ähnlicher Versuch bei der MA 35 in Wien nicht erfolgreich war, hat die BH Horn nach den Interventionen aus dem BMI die Aufenthaltstitel in unüblich kurzer Zeit ohne sachliche Überprüfung aus einem knappen Kontingent (Jahresquote 20 Personen) vergeben.
Aus den TÜ ergeben sich Hinweise, dass die Aufenthaltstitel gekauft worden sein könnten. Dazu hat es keine feststellbaren polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen gegeben.
Bei den entsprechenden Hinweisen an die freiheitlichen Abgeordneten handelte es sich daher soweit ersichtlich nicht um reine „Desinformation“.
Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht geklärt werden:
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