Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 131

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Zeugeneinvernahme Philipp ITA [5b/1/1/91]

Durch BIA 145, 148

Sicherungskopien waren im Safe; Zugang hatten ITA, PALKOVITS, GATTRINGER, SCHANDL

Herbst 2006 hat ITA selbst Sicherungsfestplatte aus dem Safe bei sich zu Hause im Ofen verbrannt

AV von BIA145 über Kontakt mit N. N. [5b/1/1/124]

Weiß nichts über verschollenen Sony-Laptop

Abschlussbericht BIA an die StA Wien [5b/1/1/29]

Bericht über Veröffentlichung der E-Mails und Anzeigen dazu

Insgesamt hat STRASSER 5 Laptops verwendet, davon ist ein Gerät der Marke Sony verschollen. Dieses Gerät wurde genau in der Zeit verwendet, aus der die E-Mails stammen. STRASSER und die Kabi­nettsmitglieder wurden einvernommen, und haben ausgesagt, dass sie selbst die E-Mails (idR) nicht ausgedruckt und auch niemandem weiter­gegeben haben.

Es konnte kein Tatverdächtiger ausgeforscht werden.

Auftrag StA Wien, Mag. Christian WALZI [5b/1/1/9=24], [7b/3/1/17]

Übermittlung der Anzeigen vom 15.5. und 13.6. an das BIA

Anordnung der Zeugeneinvernahme PILZ; Abklärung ob Datenträger vorhanden, Ersuchen allenfalls Anregung auf Beschlagnahme zu stellen

Tagebuch: „Die veröffentlichten Mails scheinen von einem Laptop des vormaligen BMI Dr. Ernst STRASSER zu stammen, dessen Verbleib unbekannt ist.

Da Dr. Peter PILZ offenbar ein Datenträger mit dem Mails zugespielt wurde (OZ 11), ist dieser noch ergänzend zeugenschaftlich zum SV einzuvernehmen und – falls eine Auswertung des Datenträgers Rück­schlüsse auf die Person des UT zulässt – diese zu beschlagnahmen. Damit ist das BIA vor Berichterstattung an die OstA noch zu beauftragen.“ (gez. WALZI)

Ausfertigung: „Bezugnehmend auf den do. Abschlussbericht vom 12.9.2008, für den gedankt wird, wird in der Beilage die Anzeige des Dr. Ernst STRASSER vom 15.5.2008 samt Ergänzung vom 13.6.2008 über­mittelt mit dem Ersuchen um Ergänzung des Sachverhalts durch zeugenschaftliche Einvernahme des AbgNR Dr. Peter PILZ, wann und wie ihm der fragliche Mailverkehr zugekommen ist. Falls Dr. PILZ im Besitz eines von UT übermittelten Datenträgers sein sollte, so wird ersucht um Abklärung, ob durch dessen Auswertung Informationen gewonnen werden können, die Rückschlüsse auf die Person des UT zulassen. Erforderlichenfalls wird um Übermittlung einer Anregung der Beschlagnahme ersucht. Für die Bemühungen wird gedankt.“

Zeugeneinvernahme Peter PILZ [5b/1/1/25]

Durchgeführt durch BIA 142, 145

Kernaussagen: hat über Mails im Profil gelesen, und versuchte erfolgreich sich auf diesen Wissensstand zu bringen.

In seinem Besitz ist kein Datenträger mit den Mails.

 


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