durch Staatsanwaltschaft und Polizei nicht untersucht, obwohl Verjährung drohte. Der zuständige Staatsanwaltschaft erklärte, dass ihm die fehlenden Ermittlungsaufträge dazu „entgangen“ seien.
Nachdem Ermittlungen eingeleitet wurden, beschränkten sich diese auf eine Einsicht in Personalakten. Auch dabei wurden nur 20 der 56 sich aus den E-Mails ergebenden verdächtigen Vorgänge überprüft. Es kam zu keiner Einvernahme von Zeugen, der Verfasser der E-Mails, der Bewerber um Posten, ihrer Mitbewerber, etc.
Diese oberflächliche Ermittlungsarbeit wurde im BMJ erkannt und kritisiert, angesichts der Verjährungsproblematik jedoch hingenommen.
Im Gegensatz dazu sind der Oberstaatsanwaltschaft wie auch in anderen vom Ausschuss untersuchten Verfahren alle Hinweise auf unvollständige oder gesetzwidrige Ermittlungen entgangen.
Ob es zu einer Unterbrechung der Verjährung durch Fortsetzung der Interventionspraxis gekommen sein könnte, wurde nicht untersucht.
Die Anregung des ehemaligen Innenministers Dr. Ernst STRASSER, Dr. Peter PILZ zeugenschaftlich über die Herkunft veröffentlichter E-Mails zu befragen und einen bei diesem aufzufindenden Datenträger zu beschlagnahmen, wurde von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen bzw. ernsthaft in Erwägung gezogen, obwohl es keine sachlichen Hinweise auf die Existenz eines derartigen Datenträgers gab.
Bewertung
Es erscheint wenig glaubhaft, dass eine mehr als 130-seitige Anzeige gleichzeitig vom Staatsanwalt und vom BIA „übersehen“ werden konnte. In diesem Zusammenhang fällt der Umstand, dass sich der Staatsanwalt ausdrücklich an den Ermittlungswünschen von BM a.D. Dr. Ernst SRASSER orientierte, besonders ins Gewicht. Als schließlich die Erstanzeige nicht mehr „vergessen“ werden konnte, sorgten ein weiterer Staatsanwalt der politischen Abteilung und BIA gemeinsam dafür, dass durch oberflächliche Ermittlungen und einen Verzicht auf Überprüfung der Frage der Verjährung in jedem einzelnen Fall das offensichtlich erwünschte Ergebnis erzielt wurde: die Einstellung des Verfahrens gegen BM a.D. Dr. Ernst SRASSER.
Dazu wurde unter Führung der Politischen Abteilung in zwei Stufen vorgegangen:
Zuerst wurden die Hauptermittlungen „vergessen“ und die Nebensache zur Hauptsache gemacht.
Als das nicht mehr aufrechterhaltbar war, wurde in der Sache gezielt ergebnislos ermittelt.
In der Causa „STRASSER-E-Mails“ ist damit der begründete Eindruck eines im Rahmen der Staatsanwaltschaft politisch gelenkten Verfahrens mit dem Ziel, die Ermittlungen statt gegen Dr. STRASSER gegen den Abg. Dr. PILZ zu führen, entstanden.
Das Verhalten der Beamten des Bundesministeriums für Justiz legt den Schluss nahe, dass die regierungsfreundlichen Ermittlungen von StA Wien und BIA nicht vom BMJ aus gesteuert wurden.
2.1.c. Causa „HAIDINGER“
Im Beweisbeschluss wurde zu Beweisthema 2.1. auch folgendes Verfahren erwähnt:
c. das Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und allenfalls weitere damit zusammenhängende Verfahren gegen den Abgeordneten Dr. Peter PILZ und dort allenfalls gegen Dr. PILZ oder weitere Personen verhängte Maßnahmen.
Fundstellen: 7C/3, 4L; 7d/13L/1T bis S. 329; 7c/4.L; 5c/1-3L.; 7c/1/1 und 7c/2/1
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