Nachrichtendienstliche Überprüfungen allein aus Gründen der (persönlichen, berufliche, örtlichen) Nähe waren Kennzeichen der Überwachung von Einrichtungen wie der Stasi in der DDR.
In einem demokratischen Rechtsstaat wie Österreich sind Methoden dieser Art auch jenseits ihrer gesetzlichen Zulässigkeit unvertretbar und unentschuldbar.
Daher ist es befremdlich, dass sich der Bundesminister für Landesverteidigung bis heute von diesen Methoden nicht distanziert und nichts zur Aufklärung beigetragen hat.
2.4. Andere Bestimmungen und gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten
Als Beweisthema 2.4. wurde beschlossen:
Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode allenfalls nach anderen Bestimmungen oder ohne gesetzliche Grundlage von staatlichen Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren, welche Umstände dazu führten, wer diese Überwachung anordnete und durchführte, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.
Dazu wurden von den genannten Bundesministerien keine Akten übermittelt.
Ob es tatsächlich im genannten Zeitraum zu keinen Überwachungen nach anderen Bestimmungen oder ohne Rechtsgrundlage gekommen ist, konnte aufgrund der von SPÖ und ÖVP verweigerten Ladung der zuständigen RessortministerInnen nicht geklärt werden.
3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren
3.1. Causa „ÖLLINGER-SAILER“
Als Beweisthema 3.1. wurde beschlossen:
Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl ÖLLINGER an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur „Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte Informationen zurückgriff und diese Informationen an den Abgeordneten Karl ÖLLINGER übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres technische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienstzeit erbrachte.
3.1.a. Drohung gegen Gunther TRÜBSWASSER
Der Kontakt zwischen Karl ÖLLINGER und Uwe SAILER wurde von Gunther TRÜBSWASSER hergestellt, der SAILER in Zusammenhang mit rechtsradikalen Drohungen gegen seine Person kennen lernte. Diese Vorgeschichte stellt sich dar wie folgt:
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