Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 204

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Glaubwürdigkeit zu pflegen. Und seien wir alle miteinander ehrlich: Wir tun doch viel zu oft auch Dinge, die unserer Glaubwürdigkeit nicht besonders gut tun. Ich meine nicht nur Debatten über Sommerpausen und Ähnliches – das sind ja noch die gelinderen Dinge, auch wenn sie unsinnig sind –, aber so manche Aktionen, die wir setzen, so manche Äußerungen, die wir machen, sind nicht dazu angetan, die Glaubwürdigkeit dieses Hauses zu gewährleisten und der Bedeutung der Aufgabe, die wir hier erfüllen, auch wirklich gerecht zu werden.

Darum haben wir uns selbstverständlich darum bemüht, diesen Untersuchungs­aus­schuss zustande zu bringen, weil es darum geht, uns einerseits in unserer Unabhäng­igkeit zu schützen, und andererseits auch die Glaubwürdigkeit von uns allen zu schützen oder notfalls wieder herzustellen.

Ich kann Ihnen abschließend aus einer kurzen OTS unserer Innenministerin Maria Fekter zitieren:

„Aus tiefem Respekt vor dem Rechtsstaat und dem österreichischen Parlament wollen wir gemeinsam für Transparenz und Klarheit arbeiten.“

Das ist unser Auftrag mit diesem Untersuchungsausschuss.

4) Zustandekommen des Untersuchungsausschusses

Am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung des Nationalrates wurden gemäß § 33 GOG folgende Anträge betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einge­bracht:

Von der FPÖ:

A N T R A G

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammen­hang mit dem Ausspionieren von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politi­schen Funktionären durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bun­desministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 5, ÖVP: 5, FPÖ: 3, BZÖ: 2, GRÜNE: 2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung der Bundesministerin für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Landesverteidi­gung und Sport im Zusammenhang damit, ob Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landes­verteidigung und Sport Abgeordnete und deren Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspioniert haben und es dadurch zu Rechtsverletzungen, insbesondere zu Grund­rechtsverletzungen von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktio­nären gekommen ist seit dem Jahr 2004 sowie der Grüne Spitzel- und Datenmiss­brauchsskandal.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

 


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