Glaubwürdigkeit zu pflegen. Und seien wir alle miteinander ehrlich: Wir tun doch viel zu oft auch Dinge, die unserer Glaubwürdigkeit nicht besonders gut tun. Ich meine nicht nur Debatten über Sommerpausen und Ähnliches – das sind ja noch die gelinderen Dinge, auch wenn sie unsinnig sind –, aber so manche Aktionen, die wir setzen, so manche Äußerungen, die wir machen, sind nicht dazu angetan, die Glaubwürdigkeit dieses Hauses zu gewährleisten und der Bedeutung der Aufgabe, die wir hier erfüllen, auch wirklich gerecht zu werden.
Darum haben wir uns selbstverständlich darum bemüht, diesen Untersuchungsausschuss zustande zu bringen, weil es darum geht, uns einerseits in unserer Unabhängigkeit zu schützen, und andererseits auch die Glaubwürdigkeit von uns allen zu schützen oder notfalls wieder herzustellen.
Ich kann Ihnen abschließend aus einer kurzen OTS unserer Innenministerin Maria Fekter zitieren:
„Aus tiefem Respekt vor dem Rechtsstaat und dem österreichischen Parlament wollen wir gemeinsam für Transparenz und Klarheit arbeiten.“
Das ist unser Auftrag mit diesem Untersuchungsausschuss.
4) Zustandekommen des Untersuchungsausschusses
Am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung des Nationalrates wurden gemäß § 33 GOG folgende Anträge betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht:
Von der FPÖ:
A N T R A G
der Abgeordneten Strache, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Ausspionieren von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 5, ÖVP: 5, FPÖ: 3, BZÖ: 2, GRÜNE: 2 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung der Bundesministerin für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport im Zusammenhang damit, ob Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport Abgeordnete und deren Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspioniert haben und es dadurch zu Rechtsverletzungen, insbesondere zu Grundrechtsverletzungen von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären gekommen ist seit dem Jahr 2004 sowie der Grüne Spitzel- und Datenmissbrauchsskandal.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite