Grund dafür, dass dieser Untersuchungsausschuss zu Recht eingesetzt wird, denn auch dieser Punkt ist sehr genau zu untersuchen. Daher bin ich sehr, sehr froh darüber, dass dieser Punkt ebenfalls in diesem Antrag enthalten ist.
Der dritte Punkt betrifft Hinweise – vermutete Hinweise –, dass ausländische Geheimdienste auf Abgeordnete eingewirkt haben, gewisse Anfragen einzubringen. Im Wesentlichen ist das genauso eine wesentliche Sache, denn hier geht es auch um das Interpellationsrecht. Ich finde, das ist ein ganz wesentliches Recht, das wir hier im Hause haben, das es zu schützen gilt. Zugleich ist aber wichtig, dass das, wenn es diese Vorwürfe gibt, hier ebenfalls untersucht wird. Daher wird das erst im dritten Punkt ebenfalls aufgearbeitet.
Ich glaube, das Hohe Haus hat hier eine Aufgabe zu erfüllen. Der Ausschuss, der permanent erklärt wird, hat hier eine Aufgabe zu erfüllen, die sehr, sehr wichtig ist, die aber etwas über unseren Kreis hinaus signalisieren sollte. Es soll nicht so ausschauen, als ob wir uns das richten, wenn wir betroffen sind, aber wenn es die Bürgerinnen und Bürger betrifft, dann reagieren wir nicht so schnell. Das soll dann dazu führen, dass, wenn hier unsere Arbeit erfolgreich beendet ist, entsprechende Konsequenzen folgen – sei es gesetzlicher Natur oder entsprechende Sensibilitäten, die auch künftige Instrumentarien für die Exekutive, für die Justiz oder sonst wo betreffen.
Das ist ganz entscheidend: Es geht um die Grundrechte der Republik und die habenwir im höchsten Maße zu respektieren
3) Haltung der ÖVP zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Wortmeldung zur „Kurzen Debatte über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“ am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung (Hervorhebungen durch den Verfasser):
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben als Repräsentanten des Volkes hier besondere Aufgaben zu erfüllen, Gesetzgebung, Kontrolle auszuüben. Wir haben das unabhängig und unbeeinflusst zu tun; dazu genießen wir unter anderem Immunität – zu Recht.
Und jetzt stehen Vorwürfe im Raum, dass einerseits im Rahmen von Erhebungen gegen Dritte auch Überwachungen von Abgeordneten durchgeführt worden seien. Es ist schon darauf verwiesen worden und auch heute in der Präsidiale darüber diskutiert worden, dass es hier möglicherweise einen Bereich der Rechtsunsicherheit oder sogar eine Lücke im Gesetz gibt. Dazu haben wir einvernehmlich auch einen Ausschuss oder eine Kommission eingesetzt, die das besprechen und allenfalls auch Gesetzesänderungen vorschlagen soll.
Es steht ein zweiter Vorwurf im Raum: jener der Einflussnahme ausländischer Geheimdienste – keine Kleinigkeit! – auf Abgeordnete dieses Hauses.
Und es steht ein dritter Vorwurf im Raum, nämlich der Vorwurf der Bespitzelung von Abgeordneten durch Abgeordnete.
Ganz abgesehen davon, dass meines Erachtens mit Sicherheit, nachdem das Ganze unter Zuhilfenahme eines hochrangigen Beamten im Kriminaldienst geschehen sein soll, disziplinäre Maßnahmen anstehen, rufen all diese drei Vorwürfe dringend nach einer Untersuchung, weil wir einerseits aufgrund unserer besonderen Stellung und aufgrund unserer besonderen Aufgabenstellung diese Unabhängigkeit, die für die Ausführung unserer Aufgaben notwendig ist, auch in besonderem Maße schützen müssen.
Und ein Zweites, meine Damen und Herren: Als Repräsentanten des Volkes, die wir mit einer Sonderstellung ausgestattet sind, haben wir auch eine besondere Verantwortung, nämlich eine Verantwortung, unsere Glaubwürdigkeit zu schützen und unsere
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