Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 202

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Die FPÖ verlangt daraufhin einen Untersuchungsausschuss, dem - mit einem anderen Antrag - schließlich auch die anderen Fraktionen zustimmen. Neben den erwähnten Causen soll im U-Ausschuss auch die Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive oder ehemalige Nationalratsabgeordnete untersucht werden.

2) Haltung der SPÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Wortmeldung zur „Kurzen Debatte über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses“ am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung (Hervorhebungen durch den Verfasser):

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte einmal vorausschicken, dass das eine Chance für das ganze Parlament ist, ein Beweis aber auch dafür, dass es ein sehr lebendiges Parlament ist, dass es rasch reagieren kann, dass man im Stande ist, hier einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dafür eine große Mehrheit, vielleicht sogar Einstimmigkeit zu erreichen und dass dann, wenn man diesen Ausschuss so konzipiert, dass er wirklich schnell, präzise seine Arbeit verrichtet, meiner Meinung nach auch wir beweisen können, dass wir handlungsfähig sind, dass uns Grundrechte ein ganz entscheidendes Anliegen sind und dass wir damit auch der Bevölkerung signalisieren sollten, dass es hier nicht nur um uns geht, sondern dass es eigentlich um die ganze Bevölkerung geht, denn es kann ja jedem passieren. Es kann sich hier nicht nur auf Abgeordnete beschränken, im Endeffekt kann das jeden betreffen.

Man muss daher auch in Zukunft sehr sorgfältig damit umgehen, wenn man hier im Haus über Instrumentarien diskutiert, die die Möglichkeiten zur Bekämpfung von bestimmter Kriminalität und von bestimmten Formen des Verbrechens erweitern. Da muss man immer auf die Grundrechte und Menschenrechte ganz sorgfältig Rücksicht nehmen. Das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt.

Ein zweiter wesentlicher Punkt dabei ist das, worum es letztlich gegangen ist. Man darf nicht über einen Umweg gehen, denn wenn jemand beschuldigt wird, der der Im­munität als Abgeordneter unterliegt, dann muss man ein gewisses Verfahren inGang setzen. Wenn man plötzlich eine anonyme Anzeige vorliegen hat, dann über den Weg einer Zeugeneinvernahme Telefonverbindungen überwacht, in den Erhebungen an diese Kontakte herankommen will, dann ist das eine Vorgangsweise, die nachdenklich macht.

Wenn nämlich zugleich dieser Abgeordnete zum Beispiel in einem Untersuchungs­ausschuss ist und man möchte herausfinden, welche Kontakte er hat – und auf diese Art und Weise kann man das möglicherweise herausfinden, so wie es anscheinend der Fall war –, dann muss ich sagen, ist das natürlich auch eine Attacke gegen das Parlament, seine Kontrollrechte und die Möglichkeit, hier in einem Untersuchungs­ausschuss ordentlich zu arbeiten. Da finde ich, das ist wirklich noch allemal ein Grund, das im Rahmen eines Untersuchungsausschusses genau zu untersuchen, genaues­tens zu untersuchen, auch dann allfällige gesetzliche Änderungen durchzuführen. Außerdem muss man auch herausfinden, ob das ein Einzelfall war. War das ein Einzelfall oder ist esSystem? Gibt es mehrere Abgeordnete, die davon betroffen waren – wo auch immer?

Da ist hier ein breites Feld – und deswegen haben wir das auch so formuliert, Herr Klubobmann Strache –, um diese Untersuchungen auch durchzuführen. Ich meine, es wird auch ein Reifezeichen sein, wenn man hier erfolgreich zu einem Ergebnis kommt.

Ein weiterer Punkt in diesem Antrag ist: Eine Fraktion wirft einer anderen Fraktion vor, dass man einen Beamten aufgefordert hat, ein Mitglied einer anderen Fraktion oder mehrere Mitglieder einer anderen Fraktion zu bespitzeln, letztendlich ein Bespitze­lungs­system aufzubauen. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf und ist daher auch ein


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