eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt, Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments, in der 50. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. Dezember 2009
Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments und die aus dieser ableitbaren Feststellungen werden von den unterfertigten Abgeordneten wie folgt erläutert:
I. Einleitung
1) Gründe für das Einsetzen des Untersuchungsausschusses
Die Bundesministerin für Inneres präsentiert einen Verfassungsschutzbericht unter anderem mit folgendem Inhalt:
„Beeinflussung politischer Parteien (Seite 71/72)
Ausländische Nachrichtendienste versuchen durch die Streuung vermeintlicher und teils unwahrer Fakten eine Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit und österreichischen Medienlandschaft zu erreichen.
Durch gezielte Desinformation soll ein politischer Druck auf Behörden erzeugt werden. In jüngster Vergangenheit wurden etwa gesteuerte parlamentarische Anfragen, noch bevor diese über den offiziellen Weg in Ministerien einlangten, im Auftrag von ausländischen Nachrichtendienst-Offizieren durch österreichische Staatsbürger an fremde Nachrichtendienststellen übermittelt.“
Durch diese Passage im Verfassungsschutzbericht wird bewusst von der ÖVP eine Diskussion provoziert, durch fadenscheinige Behauptungen am köcheln gehalten und an die Medien gespielt. Als Erster gerät der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky ins mediale Schussfeld. Ihm wird vorgeworfen, eine parlamentarische Anfrage im Sinne des kasachischen Geheimdienstes gestellt zu haben. Diese Behauptung verfolgt nur den einen Zweck und nur deswegen findet diese Passage Eingang in den Verfassungsschutzbericht, um sich bei der FPÖ für die Ausübung des Interpellationsrechtes zu revanchieren, was von einigen ÖVP-Regierungsmitgliedern (insb. Innenministerin Maria Fekter) offensichtlich als lästig empfunden wird, obwohl nach dem Bundes-Verfassungsgesetz die Mitglieder des Nationalrates befugt sind, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Kurze Zeit später kommt ein Justizskandal ans Licht der Öffentlichkeit. Es wird bekannt, dass die Telefondaten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler von der Staatsanwaltschaft und dem Büro für interne Angelegenheiten (BIA) überprüft worden sind. Der als Zeuge geführte Abgeordnete Westenthaler ist ohne Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität Ziel von Telefonüberwachungsmaßnahmen und Ermittlungen geworden. Hintergrund: Westenthaler hatte in einer BZÖ-Sitzung behauptet, er habe ein SMS von der Polizei bekommen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass gegen einen Wiener BZÖ-Funktionär wegen eines Drogendelikts ermittelt werde.
Am letzten Plenartag, dem 10. Juli 2009 wird schließlich der Grüne Spitzelskandal publik. FPÖ-Klubobmann HC Strache präsentiert im Nationalrat den Mailverkehr zwischen dem Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger und dem Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer, welcher Recherchen des Polizisten im Umfeld freiheitlicher Politiker zum Inhalt hat. Ziel war es, Verbindungen zwischen FPÖ-Funktionären und Rechtsextremen herzustellen.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite