Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 216

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gem. § 33 Abs.1 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde abgelehnt.

Von vier Parteien, ÖVP, SPÖ, BZÖ und Grüne:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf , Bucher, Dr. Pilz

Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 33 GOG-NR

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:B:G =5:5:3:2:2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. und XXIV. GP gesetzwidrig

überwacht wurden

2. Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10. 7. 2009 erhobenen Vorwurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Par­la­ments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren.

und

3. Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Ein­flussnahmen ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und XXIV.  GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vor­gesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Akten der Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegen­stand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Gemäß § 33 verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer

Debatte.

Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde mit den Stim­men von ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ und Grünen einstimmig angenommen.

Der Vergleich zeigt, dass der von der FPÖ eingebrachte Antrag eine wesentlich breite­re Basis für den Untersuchungsausschuss geschaffen hätte, während der Vierpar­teienantrag den Untersuchungsgegenstand schon von Anfang an einengte, was sich später rächen sollte.

5) Folgender Beweisbeschluss wurde gefasst

Antrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz,

 


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