und weiterer Abgeordneter
betreffend Beweisbeschluss und Vorlage von Akten
gem. § 2 Abs 1 VO-UA
Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wolle beschließen:
A.) Beweisbeschluss
Beweis wird aufgenommen über folgende Untersuchungsgegenstände:
1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates
1.1. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls auf welche Weise in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Angehörige ausländischer Geheimdienste mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten genommen haben, ob und gegebenenfalls welche österreichischen Staatsbürger in diese Beeinflussung involviert waren, ob die betroffenen Abgeordneten von der Beeinflussung Kenntnis erlangten, und ob im Zusammenhang mit dieser Beeinflussung Vorteile an politische Funktionäre oder Dritte gewährt wurden.
1.2. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für Verfassungsschutz von Vorfällen im Sinne des Punktes 1.1. Kenntnis erlangte, und ob und gegebenenfalls welche Schritte zur Information des Nationalrates und zum Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor weiteren derartigen Interventionen ergriffen wurden.
2. Überwachung von politischen Mandataren
2.1. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, ob die Abgeordneten dabei als Zeugen oder Beschuldigte geführt wurden, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Strafverfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden, wobei jedenfalls aber nicht nur folgende Fälle untersucht werden sollen:
a) die Einholung von Auskünften über Daten einer Nachrichtenübermittlung betreffend den Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 und allenfalls damit zusammenhängende weitere Maßnahmen;
b) die Anregung der Beschlagnahme von Datenträgern des Abgeordneten Dr. Peter Pilz in einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für interne Angelegenheiten ;
c) das Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und allenfalls weitere damit zusammenhängende Verfahren gegen den Abgeordneten Dr. Peter Pilz und dort allenfalls gegen Dr. Pilz oder weitere Personen verhängte Maßnahmen.
2.2. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maßnahmen nach dem 3. oder 4. Teil des SPG betroffen waren, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie
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