Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 218

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.3. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bun­desministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen Stellen überwacht wurden, von der Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten bei diesen Stellen betroffen waren oder außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse geheime Informationen von diesen Stellen oder einzelnen Bediensteten erhielten, welche Vorgeschichte und Umstände jeweils dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den gegenständlichen Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeu­tung sie im Weiteren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Landes­verteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.4. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode allenfalls nach anderen Bestimmungen oder ohne gesetzliche Grundlage von staatlichen Über­wachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren, welche Umstände dazu führten, wer diese Überwachung anordnete und durchführte, ob dabei die gesetzlichen und verfas­sungs­rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

3.1. Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl Öllinger an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur „Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte Informationen zurückgriff und diese Informationen an den Abgeordneten Karl Öllinger übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres tech­nische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienst­zeit erbrachte.

3.2. Aufklärung darüber, welche sonstigen Dienstleistungen der erwähnte Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode über Auftrag anderer Abgeordneter des Nationalrates oder des Bundesrates oder von Personen im Umfeld des Parlaments erbrachte.

3.3. Aufklärung darüber, inwieweit in dieser Angelegenheit Bedienstete des Bundes­ministeriums für Inneres Informationen mit Abgeordneten austauschten und wie diese Informationen Dritten zugekommen sind, insbesondere ob es dabei zur Begehung von Straftaten gekommen ist und welche Schritte zur Aufklärung dieser Taten unternom­men wurden.

B) durch Ladung von Auskunftspersonen

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite