fällige weitere mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. Und XXIV. Gesetzgebungsperiode;
c) sämtliche Maßnahmen des Heeres-Abwehramtes zu den „Airpower“ Flugtagen in Zeltweg 2009;
d) Beobachtung der Veranstaltung "Wohin führt uns der Eurofighter?H am 19.6.2009 in Knittelfeld durch das Abwehramt, insbesondere einschließlich der im Bericht der AbwSt G vom 18.5.2009 erwähnten ,,2. Weisung IAbwA vom 8.4.2009Hund sämtlicher Unterlagen im Zusammenhang mit der Anordnung dieser Überwachung;
3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren
Bundesministerium für Inneres:
17. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Äktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:
a) vollumfänglich jene Akten, zu welchen nach dem bereits dem Ausschuss übermittelten Anfallsbericht des BIA vom 14.7.2009 zu GZ B6/787/2009 Ermittlungsaufträge des LVT Wien (Aktenzahl unbekannt) und des LVT OÖ (Aktenzahlen: LVT 125/05 und LVT-1078/08) an Uwe Sailer erteilt wurden, so dass der Verdacht der auszugsweisen Zitierung dieser Akten in E-Mails besteht;
b) vollumfänglich jene Akten, welche sich aus der Auswertung der Zugriffe durch Uwe Sailer, wie sie vom Bundesministerium für Inneres zu Aktenanforderungs-Nr. 12b 11. Lieferung 11. Tranche unter Nummer 2 (gescannte Seite 6 von 29) übermittelt wurde, ergeben.
II. Erschwernisse für die Arbeit des Untersuchungsausschusses
Bei der Übermittlung von Akten, die vom Untersuchungsausschuss beschlossen wurde, hat oft die Kooperation der entsprechenden Ministerien und der betroffenen Dienststellen mit dem Untersuchungsausschuss gefehlt. Inhaltlich idente Akten wurden in verschiedenen Versionen, z.B. einmal vertraulich, einmal geheim, oftmals nach Ende der vorgegebenen Frist übermittelt. Zudem wurden inhaltlich idente Akten aus ein- und demselben Ministerium mehrfach unterschiedlich geheim eingestuft. Manche Akten wurden trotz Beschluss nicht geliefert. Dafür wurden Akten geliefert, welche der Untersuchungsausschuss nicht angefordert hat. Auf Grund der ablehnenden Haltung von SPÖ und ÖVP war es nicht möglich, von den betroffenen Ministerien eine Vollständigkeitserklärung über die Aktenlieferungen einzuholen, wie dies in vergangenen U-Ausschüssen üblich war.
Die bestehende Verfahrensordnung, die bislang bei 5 Untersuchungsausschüssen angewendet wurde, weist einige Mängel und Lücken, vor allem hinsichtlich Auslegungsproblematik bei Sitzungsunterbrechungen, mangelnder Handhabe bei Nichterscheinen von Auskunftspersonen, etc. auf. Obwohl darauf bereits mehrfach hingewiesen wurde, ist es bislang zu keiner Änderung und Adaptierung dieser Verfahrensordnung auf die Bedürfnisse der Praxis gekommen.
Trotz Konsens, die verantwortlichen Bundesminister am Ende eines jeden Beweisthemas zu befragen, konnten diese auf Grund des Widerstandes der Regierungsparteien nicht als Auskunftspersonen befragt werden.
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