Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 229

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zurück. Diese Listenveränderung sei von ihm zwar gewollt gewesen, aber nicht um dadurch einen eigenen Vorteil zu erlangen.

Nach der Einvernahme durch das BIA am 09. 02. 2009 sandte Westenthaler ein Beschwerdeschreiben an Oberstaatsanwalt Otto Schneider, auf das er keine Antwort erhielt. Außerdem beschwerte er sich zweimal direkt bei der Bundesministerin für Inneres, Maria Fekter. Nachdem dies alles ergebnislos blieb, sprach er am 28. 07. 2009 das Thema in einer Rede vor dem Nationalrat an. Da er in dieser Rede von mehreren betroffenen Abgeordneten sprach, erklärte er auf Nachfrage, dass er sich dabei auf mehrere Abgeordnete, die „von staatsanwaltschaftlichen Methoden beglückt wurden, die im Wesentlichen illegal sind“ bezogen habe.

Weiters führte er aus, dass er nie informiert wurde, als Beschuldigter geführt worden zu sein; er die Zeugenaussage Herbert Scheibners vor dem BIA für eine Bestätigung seiner Position halte; er es für legitim halte, in einem U-Ausschuss sowohl als Zeuge als auch als Untersuchender aufzutreten und er es auch dann für legitim gehalten hätte, dem Vorwurf nachzugehen, wenn er diesen durch einen Polizisten erhalten hätte.

Christian Felix vom Büro für besondere Ermittlungen (BBE) hat am 25. 08. 2008 auf Aufforderung aus dem BIA diesem den Akt übergeben. Er selbst hat keine Ermittlungsschritte durchgeführt.

Daniela Kainc führte als Mitarbeiterin der Mobilkom die Rufdatenrückerfassung für das BIA im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch.

Nachdem Michael Kullnig den Akt als zuständiger Sachbearbeiter des BIA über­nommen hatte, schlug er der Staatsanwaltschaft als geplantes weiteres Vorgehen die Rufdatenrückerfassung des BZÖ–Mobiltelefons von Westenthaler vor, um die glaub­haften Anschuldigungen Schwingenschrots zu erhärten oder zu widerlegen. Die Telefonnummer war Kullnig von Schwingenschrot genannt worden. Der Sachbeweis sollte noch vor Westenthalers Einvernahme erbracht werden. Von Schwingenschrot übernahm er auch in dessen Lokal „Fruchtoase“ Dokumente über die betreffende BZÖ-Sitzung. Bezüglich der Immunitätsproblematik gab Kullnig an, nie gegen Westenthaler als Beschuldigten ermittelt zu haben; Westenthaler sei immer nur Zeuge eines möglichen Amtsmissbrauchs gewesen. Warum er der Staatsanwaltschaft dennoch vorgeschlagen hatte, Westenthaler als Beschuldigten eines möglichen Verleumdungs­deliktes zu vernehmen, wollte Kullnig nicht beantworten; er verwies darauf, dies sei nur ein Vorschlag an die Staatsanwaltschaft gewesen. Nicht erklären konnte sich Kullnig, warum Oberrat Pirker (KD 1) zu einem Telefongespräch mit Herbert Scheibner während der Vernehmung Schwingenschrots nicht befragt wurde, dessen Inhalt nicht aktenkundig ist und in dem Scheibner Schwingenschrots Vorwürfe angeblich bestä­tigte. Kullnig konnte auch nicht erklären, warum Schwingenschrot das Vernehmungs­protokoll ausgehändigt wurde, Westenthaler aber nicht.

Staatsanwalt Stefan Apostol gab den Akt als bearbeitender Staatsanwalt am 01. 12. 2008 ab, nachdem er dem BIA den Auftrag erteilt hatte, die beteiligten Personen zu befragen und allenfalls eine Rufdatenrückermittlung durchzuführen. Er bestätigte, dass der Fall nach der Anregung durch das BIA, Westenthaler auch als Beschuldigten zu führen, in die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien zu Staatsanwalt Thomas Vecsey verlegt wurde. Apostol gab einen Hinweis darauf, dass Kullings Bericht vom 22. 12. 2008 auf Grund des Stempels möglicherweise nicht in der Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.

Christian Steiner vom LVT Wien erteile Auskünfte über seine Ermittlungen bezüglich der BZÖ–Presseaussendungen vom 03. 03. Und 05. 03. 2008. Seiner Ansicht nach war die Presseaussendung vom 03. 03. eine inhaltliche Zusammenfassung einer Rede


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