Nachrichtendiensten hat steuern lassen. Die Medien berichteten breitest darüber, und mit jedem Tag wurden diese Geschichten mit weiteren Behauptungen wie zum Beispiel Geldflüssen an die FPÖ aufgebauscht. Es wurde von Seiten der FPÖ geklagt, Gerichtsverfahren wurden geführt und von den Beklagten schließlich Gegendarstellungen abgedruckt. Im Untersuchungsausschuss und aus den Akten kam dann zu Tage, dass die FPÖ Informationen von einem Journalisten erhalten hatte und diese Informationen als Grundlage für parlamentarische Anfragen verwendet wurden. Es stellte sich weiters heraus, dass die anfragestellenden Abgeordneten der FPÖ keinerlei Kontakt zu kasachischen Nachrichtendienstangehörigen hatten und dass es diesbezüglich auch keine Geldflüsse zur FPÖ gab.
Dem Innenministerium war die Einflussnahme bereits im November 2008 bekannt. Dennoch gab es keine Warnung gegenüber den angeblich betroffenen FPÖ-Abgeordneten. BVT-Chef Gridling begründete dies damit, dass nur der Nationalrat in seiner Gesamtheit gegen derartige Einflussnahmen zu schützen sei, ncht aber einzelne Abgeordnete. Vor diesem Hintergrund mutet jedoch es seltsam an, dass der ehemalige SPÖ-Abgeordnete und Wehrsprecher Anton Gaal durch das BVT sehr wohl auf seine Verstrickungen in kasachische Geheimdienstaktionen hingewiesen wurde.
Dessen ungeachtet konnte festgestellt werden, dass die Anfragen der FPÖ zu Recht gestellt wurden, da es in diesen Causen sehr wohl hinterfragenswerte Geschehnisse gab wie zum Beispiel die Erteilung von Aufenthaltstiteln, etwaige Geldflüsse an Parteien für Verdienstzeichen, Kontakte von ehemaligen Bundesministern und Abgeordneten zu ausländischen Nachrichtendienstangehörigen, etc. Doch diese Punkte durften im Untersuchungsausschuss nicht mehr behandelt werden.
Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Da kommen wir jetzt zu einer grundsätzlichen Sache: Sie warnen vor diesem Modus Operandi, dass im Zuge von parlamentarischen Anfragen die Möglichkeit besteht, für Geheimdienste sogar unwissentlich tätig zu werden – also eine Warnpflicht! Auf der anderen Seite warnen Sie den einzelnen Abgeordneten, der davon betroffen ist, nicht, und zwar auf Grund bestimmter gesetzlicher Regelungen. Da ergibt sich für mich ein klares Missverhältnis zu dem, was Sie jetzt gesagt haben.
Mag. Peter Gridling: Ich bin Ihnen dankbar für diese Frage, Herr Abgeordneter. – Für uns ergibt sich daraus überhaupt kein Missverhältnis. Würden wir einen einzelnen Abgeordneten beispielsweise mit Details warnen, würden wir einerseits das Amtsgeheimnis verletzen, die Amtshandlung selbst gefährden und vielleicht auch Datenschutzinteressen verletzen. In diesem Fall, dass wir den Modus Operandi anonymisiert, in geeigneter Form öffentlich dargestellt haben, haben wir, glaube ich, unser Ziel, da Bewusstsein zu erreichen, wirklich erreicht.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): …
Zum Untersuchungsgegenstand „Einflussnahme auf Parlamentarier“: Sie haben zuerst gesagt, dass es Kontakte zu Abgeordneten und Mitarbeitern gegeben hat. Meine Frage lautet: Zu welchen Abgeordneten haben Mitglieder kasachischer Geheimdienste Kontakt gehabt, direkten Kontakt gehabt?
Mag. Günter Lengauer: Also der direkte Kontakt ist von uns nie festgestellt worden.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Einen direkten Kontakt hat es nie gegeben.
Mag. Günter Lengauer: Also Abgeordnete und Geheimdienstoffiziere, also ... Ist nie festgestellt worden.
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