Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Bundeshaushaltsgesetz 2013 in 578 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 50 Abs. 3 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Da ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf § 68 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag beitreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über § 68 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Bestimmungen ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung eines neuen Abs. 24 in § 121.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden.
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