Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 49

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Bundeshaushaltsge­setz 2013 in 578 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf § 50 Abs. 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Da ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf § 68 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag beitreten, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über § 68 in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Bestimmungen ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung eines neuen Abs. 24 in § 121.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ so­wie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begrenzung der Neuverschul­dung von Bund, Ländern und Gemeinden.

 


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