13e. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

13f. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „674,7 €“ durch den Betrag „680,8 €“ ersetzt.
13g. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „362,6 €“ durch den Betrag „365,9 €“ ersetzt.
13h. In § 53b Abs. 1 wird der Betrag „353,5 €“ durch den Betrag „356,7 €“ und der der Betrag „483,3 €“ durch den Betrag „487,6 €“ ersetzt.
13i. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

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