b) in Z 1 lit. b) der Betrag „19,2 €“ durch den Betrag „19,4 €“,
c) in Z 2 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „164,1 €“,
d) in Z 3 der Betrag „277,2 €“ durch den Betrag „279,7 €“,
e) in Z 4 der Betrag „382,5 €“ durch den Betrag „385,9 €“,
f) in Z 5 der Betrag „358,5 €“ durch den Betrag „361,7 €“ und
g) in Z 6 der Betrag „301,2 €“ durch den Betrag „303,9 €“.
13c. In § 40c Abs. 1 wird der Betrag „353,5 €“ durch den Betrag „356,7 €“ und der Betrag „483,3 €“ durch den Betrag „487,6 €“ ersetzt.
13d. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite