b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b, Z 2 lit. c und Z 3 lit. b der Betrag „70,8 €“ durch den Betrag „71,4 €“,
c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „85,9 €“ und
d) in Z 4 der Betrag „28,6 €“ durch den Betrag „28,9 €“.
14g. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „57,3 €“,
b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „70,8 €“ durch den Betrag „71,4 €“,
c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „78,3 €“ durch den Betrag „79,0 €“,
d) in Z 4 der Betrag „55,7 €“ durch den Betrag „56,2 €“ und
e) in Z 5 der Betrag „28,1 €“ durch den Betrag „28,4 €“.
14h. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „85,9 €“ und in Z 2 der Betrag „99,9 €“ durch den Betrag „100,8 €“ ersetzt.
14i. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „111,3 €“ durch den Betrag „112,3 €“ ersetzt.
14j. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „36,4 €“ durch den Betrag „36,7 €“ ersetzt.
14k. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „111,3 €“ durch den Betrag „112,3 €“ ersetzt.
14l. Die Tabelle in § 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

14m. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „47,4 €“ und der Betrag „39,5 €“ durch den Betrag „39,9 €“ ersetzt.
14n. In § 60 Abs 4 wird der Betrag „14,1 €“ durch den Betrag „14,2 €“ und der Betrag „11,8 €“ durch den Betrag „11,9 €“ ersetzt.
14o. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

14p. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „31,8 €“ durch den Betrag „32,1 €“,
b) in Z 2 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,7 €“ und
c) im letzten Satz der Betrag „28,0 €“ durch den Betrag „28,3 €“ und der Betrag „24,0 €“ durch den Betrag „24,2 €“.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite