14z. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
“
5. In Art. 2 wird nach Z 15 folgende Z 15a eingefügt:
„15a. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „7 762,2 €“ durch den Betrag „7 836,1 €“ und der Betrag „8 227,3 €“ durch den Betrag „8 305,3 €“ ersetzt.“
6. In Art. 2 werden nach Z 17 folgende Z 17a bis 17f eingefügt:
„17a. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17b. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „98,6 €“ durch den Betrag „99,5 €“ ersetzt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite