Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 63

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14z. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

5. In Art. 2 wird nach Z 15 folgende Z 15a eingefügt:

„15a. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „7 762,2 €“ durch den Betrag „7 836,1 €“ und der Betrag „8 227,3 €“ durch den Betrag „8 305,3 €“ ersetzt.“

6. In Art. 2 werden nach Z 17 folgende Z 17a bis 17f eingefügt:

„17a. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17b. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „98,6 €“ durch den Betrag „99,5 €“ ersetzt.


 


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