20b. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 2 der Betrag „66,8 €“ durch den Betrag „67,4 €“,
b) in Z 3 der Betrag „181,7 €“ durch den Betrag „183,3 €“,
c) in Z 4 der Betrag „286,9 €“ durch den Betrag „289,5 €“,
d) in Z 5 der Betrag „219,9 €“ durch den Betrag „221,9 €“ und
e) in Z 6 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „164,1 €“.“
8. In Art. 2 wird nach Z 21 folgende Z 21a eingefügt:
„21a. In § 101a Abs. 5 wird der Betrag „116,5 €“ durch den Betrag „117,5 €“ und der Betrag „232,9 €“ durch den Betrag „235,0 €“ ersetzt.“
9. In Art. 2 werden nach Z 22 folgende Z 22a bis 22c eingefügt:
„22a. Die Tabelle in § 109 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22b. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „199,1 €“ durch den Betrag „200,9 €“,
b) in Z 2 der Betrag „256,2 €“ durch den Betrag „258,5 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „312,9 €“ durch den Betrag „315,7 €“.
22c. In § 112 Abs. 1 wird in Z 1 der Betrag „146,8 €“ durch den Betrag „148,1 €“ und in Z 2 der Betrag „167,1 €“ durch den Betrag „168,6 €“ ersetzt.“
10. In Art. 2 werden nach Z 23 folgende Z 23a bis 23c eingefügt:
„23a. § 114 Abs. 2 Z 1 bis 5 lautet:
„1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Wachebeamte und Berufsoffiziere
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