Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 65

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17e. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

17f. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

7. In Art. 2 werden nach Z 20 folgende Z 20a und 20b eingefügt:

„20a. In § 98 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „94,5 €“ durch den Betrag „95,4 €“ und in Z 2 der Betrag „47,8 €“ durch den Betrag „48,2 €“ ersetzt.

 


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