24n. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „126,0 €“ durch den Betrag „127,1 €“ ersetzt.
24o. In § 141 werden ersetzt:
a) der Betrag „101,2 €“ durch den Betrag „102,1 €“ und
b) der Betrag „120,0 €“ durch den Betrag „121,1 €“.
24p. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „57,3 €“ ersetzt.
24q. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

24r. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

24s. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „113,7 €“ durch den Betrag „114,7 €“,
b) in Z 2 der Betrag „85,8 €“ durch den Betrag „86,6 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „57,0 €“ durch den Betrag „57,5 €“.
24t. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „94,5 €“ durch den Betrag „95,4 €“ ersetzt.
24u. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „219,9 €“ durch den Betrag „221,9 €“ und in Z 2 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „164,1 €“ ersetzt.
24v. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

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