a) Die Tabelle im Abs. 3 erhält folgende Fassung:

b) Dem Art. IV wird folgender Abs. 20 angefügt:
„(20) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxxx tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.““
14. In Art. 3 werden nach Z 5 folgende Z 5a und 5b eingefügt:
„5a. Die Tabelle in § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

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