5b. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
“
15. In Art. 3 wird nach Z 6 folgende Z 6a eingefügt:
„6a. In § 22 Abs. 2 wird in der Tabelle der Betrag „147,6 €“ durch den Betrag „148,9 €“ und der Betrag „187,4 €“ durch den Betrag „189,1 €“ ersetzt.“
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