Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 75

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16. In Art. 3 werden nach Z 16 folgende Z 16a bis 16w eingefügt:

„16a. Die Tabelle in § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

16b. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

16c. In § 44a Abs. 2 werden ersetzt:

a) der Betrag „56,7 €“ durch den Betrag „57,2 €“,

b) der Betrag „17,1 €“ durch den Betrag „17,3 €“,

c) der Betrag „20,6 €“ durch den Betrag „20,8 €“ und

d) der Betrag „6,1 €“ durch den Betrag „6,2 €“.

 


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