16. In Art. 3 werden nach Z 16 folgende Z 16a bis 16w eingefügt:
„16a. Die Tabelle in § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

16b. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

16c. In § 44a Abs. 2 werden ersetzt:
a) der Betrag „56,7 €“ durch den Betrag „57,2 €“,
b) der Betrag „17,1 €“ durch den Betrag „17,3 €“,
c) der Betrag „20,6 €“ durch den Betrag „20,8 €“ und
d) der Betrag „6,1 €“ durch den Betrag „6,2 €“.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite