20. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (442 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls (511 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (512 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (513 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (453 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (514 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (454 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen (515 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
20.48
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitlichen stimmen den vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu, weil diese in direktem Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis und mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses stehen.
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