Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 199

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Ich möchte der Reihe nach vorgehen und noch einmal in Erinnerung bringen, dass un­ser Finanzminister Pröll vor Herrn Finanzminister Steinbrück in die Knie gegangen ist und keine strategischen Allianzen gesucht und gefunden hat, um die Abschaffung des Bankgeheimnisses für Ausländer zu verhindern. Die britischen Kanalinseln und andere Steueroasen sind hingegen weiterhin genauso wie bisher unter dem wachen Auge der OECD mit ihren Geschäften unterwegs. Die Folge ist, dass wir von der sogenannten grauen Liste gestrichen und Doppelbesteuerungsabkommen möglich wurden.

Wir sind und bleiben Kämpfer für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses und stim­men deshalb konsequent gegen alles, was dieses Bankgeheimnisses kippen könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang möchte ich doch ein paar Fragen an den Herrn Finanzmi­nister richten. Da dieser nicht da ist, kann mir vielleicht Herr Mag. Ikrath, der nach mir reden wird, Auskunft geben.

Man hört immer wieder, dass der Herr Finanzminister oder das Finanzministerium auf den Spuren von Hartz IV sind und eine Inventarisierung aller Vermögenswerte der Ös­terreicher anstreben. Das würde heißen, dass es dann eine Verwertungspflicht gibt, wenn ein Österreicher oder eine Österreicherin soziale Leistungen vom Staat verlangt. Das hieße weiter, dass die Sanierung der Staatsfinanzen zum Teil auf Kosten dieser Leute – nämlich des kleinen Mannes – ginge. Diese Personen würden, nachdem sie den Arbeitsplatz verloren haben, zum Beispiel auch ihr Eigentum verlieren, während die Superreichen die Reserven, die sie angelegt haben, längst im Trockenen haben.

Wir wissen, dass eines der angerufenen Höchstgerichte die Ausländerdiskriminierung sicherlich kippen wird. – Dann geht es grundsätzlich um die Abschaffung des Bankge­heimnisses. Damit würden die Österreicher das Bankgeheimnis verlieren. Dann folgt der gläserne Mensch, und für den Finanzminister brächen, wenn so etwas wie Hartz IV auch in Österreich käme, goldene Zeiten an, denn dann hat der Finanzminister auch Zugriff auf das Eigentum jener Leute, die soziale Unterstützung vom Staat verlangen und wünschen.

Darum verteidigen wir mit allen Mitteln, die wir haben, das Bankgeheimnis. Wir wollen, dass das Bankgeheimnis für die Österreicher auf jeden Fall bestehen bleibt. Es ist dies ein hohes Gut, und da lassen wir uns von niemandem einschüchtern, auch nicht von der EU und von der OECD! (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


20.52.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Gradauer! Wir treffen uns in der Auffassung, dass das Bankgeheimnis ein ho­hes Gut ist. Wir haben diesen Standpunkt, gerade durch unseren Finanzminister, sehr wohl bewiesen. Wir haben das Bankgeheimnis für alle inländischen Steuerpflichtigen konsequent nicht nur verteidigt, sondern auch erhalten und hätten niemals daran ge­rührt. – Das sehen wir beide gleich.

Das Einzige, was wir getan haben, war – und das ist jetzt schon sozusagen ein kleines Ritual zwischen uns, wir haben das ja jetzt schon drei Mal diskutiert –, dass wir im Aus­land Steuerpflichtige im Amtshilfedurchführungsgesetz den Inländern gleichgestellt ha­ben. Bis dahin waren nämlich die Ausländer besser geschützt als die Inländer. Somit waren wir auf dem Weg auf die schwarze Liste, und das hat uns auch den Ruf einer Steueroase eingebracht. Das zu vermeiden war ein sehr überlegtes und auch im Sinne des Schutzes des Bankgeheimnisses richtiges Vorgehen.

 


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