Es hat nämlich bereits de lege ferenda der Burgenländische Landtag beschlossen, dass mit 1. Jänner 2010 eine neue Gesetzeslage eintreten soll, die eine derartige Bewilligung unmöglich gemacht hätte.
Daher ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde, die Burgenländische Landesregierung, de lege ferenda auch davon ausgegangen wäre, dass dieses Projekt im Bauland-Mischgebiet in dieser Gemeinde Eberau unzulässig wäre. Davon ist auszugehen.
Meine Damen und Herren, dass das alles in Komplizenschaft mit diesem Bürgermeister gemacht wurde, wird besonders deutlich, wenn man sich die Pressekonferenz der Frau Innenministerin Fekter vom 19. Dezember 2009 anschaut. Sie konnte es gar nicht mehr erwarten, bis das alles rechtskräftig ist. Das war nämlich ihr Fehler: Sie hat die Rechtskraft nicht abgewartet. Sie ist noch vor Rechtskraft des Baubescheides damit an die Öffentlichkeit gegangen. In der Zwischenzeit ist nämlich schon eine Baubewilligung von dem Bürgermeister erteilt worden, alles im Eilverfahren! Die Frau Bundesministerin konnte es kaum mehr erwarten und musste noch vor Weihnachten eine Pressekonferenz abhalten – Gott sei Dank, muss ich dazu sagen –, in der sie die Burgenländer verhöhnt hat und gesagt hat: Ätsch! Die Rechtslage vom 1. Jänner 2010 interessiert mich nicht mehr. Wir haben alles unter Dach und Fach. Wir haben alle Bewilligungen. Die Burgenländische Landesregierung kann sich brausen gehen! – Das hat sie wortwörtlich beinahe so gesagt. Wortwörtlich beinahe so gesagt! (Rufe bei der ÖVP: „Beinahe“!? „Beinahe“!?) Wortwörtlich beinahe so gesagt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Bundesministerin Fekter hat gesagt: Der Bürgermeister hat den Baubescheid bereits ausgestellt, wodurch man nicht mehr vom neuen Raumordnungsgesetz betroffen ist. Wir waren schneller als die Verhinderer!, frohlockte die Frau Ministerin und hat eine lange Nase gedreht, meine Damen und Herren! (Rufe bei der ÖVP: „Beinahe“!? „Beinahe“!?)
Wissen Sie, was das ist? Das ist glatter Verwaltungsmissstand, glatte Komplizenschaft mit einem Bürgermeister, der sein Amt dazu missbraucht hat, gegen die eigene Bevölkerung, gegen die Rechtslage einen Baubescheid zu erlassen! (Beifall beim BZÖ.)
Daher geschieht es Ihnen recht, wenn Sie jetzt im Burgenland – der Kollege Steindl kann zwar nichts dafür – die Rechnung dafür in die Wahlurne gelegt bekommen. Es geschieht Ihnen recht, wenn eine Ministerin, die vorher als Volksanwältin so etwas als Verwaltungsmissstand hätte rügen müssen, so eine Komplizenschaft zur Umgehung der Rechtsordnung, zur Umgehung des Baugesetzes, zur Umgehung des burgenländischen Raumordnungsrechtes zelebriert, meine Damen und Herren.
Glauben Sie mir: Zigtausende Menschen draußen sind von unangenehmen Raumordnungsmaßnahmen betroffen. Zigtausende Menschen regen sich immer wieder darüber auf, dass ihnen raumordnungsrechtlich Schranken aufoktroyiert werden. Jeder Bürgermeister von Ihnen wird ein Lied davon singen können. Was glauben Sie, was sich die Leute denken, wenn sie sehen, wie eine Ministerin selber beginnt, gemeinsam mit einem Bürgermeister hinter dem Rücken der Landesregierung, hinter dem Rücken der Bevölkerung und unter Bruch der Rechtsordnung sich eine Bewilligung zu verschaffen, und dann noch der Öffentlichkeit eine lange Nase dreht?! Das halte ich für das eigentliche Fehlverhalten, meine Damen und Herren.
Ich habe Verständnis dafür, dass einige sozialdemokratische Kollegen heute bei der Abstimmung den Saal verlassen, denn sie dürfen auf Grund des Koalitionsabkommens dem Misstrauensantrag gegen die Frau Fekter nicht zustimmen. Sie werden deswegen die Regierung nicht gefährden. Das ist die Frau Fekter auch wirklich nicht wert. (Hallo-Rufe bei der ÖVP.)
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