Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 167

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einmal tauchen dort Beschlüsse und Flugblätter auf, die Sie kritisiert hätten, wenn sie von uns gekommen wären, mit absoluter Sicherheit.

Die Argumentation – wir haben nicht untersucht, ob sie richtig oder falsch ist, wahr oder unwahr ist – der SPÖ Eisenkappel lautet, dass man deswegen dort kein Aufnah­me­zentrum haben will, weil man für das Kurzentrum, für die Obir-Tropfsteinhöhlen und für die privaten Beherbergungsbetriebe wegen der Asylanten Einbußen befürchtet. – Na, das hätte ich mir anschauen wollen, wenn das eine BZÖ-Ortsgruppe ausgesendet hätte, meine Damen und Herren! So viel zum Thema Sozialdemokratie. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich habe ja Verständnis dafür! Ich will nur haben, dass Sie endlich einmal erkennen, dass Sie mit Ihrer Politik meilenweit weg von der Basis herumoperieren. (Beifall beim BZÖ.) Sobald burgenländische Landtagswahlen sind, entdeckt man auf einmal die Basis. Wenn Sie einmal so ehrlich sind und einbekennen, dass selbst Ihre eigene Basis ganz anders denkt als Sie und ganz anders Politik betreibt, dann, Herr Kollege Otto Pendl, sind wir schon ein großes Stück weiter. Dann brauchen wir uns nicht mehr zu verschanzen hinter angeblich raschen Erstprüfungsverfahren, die wir angeblich falsch bewertet hätten. Auf das komme ich dann nämlich noch extra zu sprechen.

Nehmen Sie zur Kenntnis – oder Sie wissen es eh mittlerweile –, dass die Basis selbst Ihrer eigenen Partei die Dinge vollkommen anders sieht und auch, wenn es dann hart auf hart geht, der Bevölkerung gegenüber anders argumentiert, nämlich, wie ich glaube, richtig argumentiert!

So, nun zur Frage, was die Frau Bundesministerin im Burgenland angestellt hat. Ich weiß nicht, was ihr die Burgenländer angetan haben, oder sie hat so eine derartige Geringschätzung gegenüber den Burgenländern; sie sollte nicht jeden Witz ernst nehmen. – Meine Damen und Herren! So kann man nicht nur mit der Bevölkerung im Burgenland nicht umgehen, so kann man grundsätzlich mit keiner Bevölkerung keines Bundeslandes umgehen. Und was man noch weniger kann: So kann man mit der Rechtsordnung nicht umgehen! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Was sich Frau Bundesministerin Fekter da geleistet hat, hätte sie in ihrer vorherigen Funktion als Volksanwältin rügen müssen, als eklatanten Verwaltungsmissstand rügen müssen! Und zwar hätte sie den Bürger­meister rügen müssen. – Da brauchst du nicht den Kopf zu schütteln, selbstver­ständlich wäre das eine Rüge wert gewesen! Das ist ein klassischer Fall eines Ver­waltungsmissstandes. Weil es die ÖVP noch immer nicht glaubt, zelebriere ich Ihnen den einmal.

Eine Amtsbestätigung auszustellen und zu sagen, dass das alles schon Bauland-Misch­gebiet sei, obwohl die Landesregierung das noch gar nicht bewilligt hatte zu dem Zeitpunkt, als die Amtsbestätigung ausgestellt wurde, zu sagen, dass das keine land­wirtschaftliche Nutzung gewesen sei, die dort ausgeübt wurde, obwohl evidentermaßen die Pachtverträge dieser Grundstücke mit den Bauern dort noch gar nicht gekündigt waren – das sollten zumindest die Damen und Herren des Bauernbundes verstehen –, das zu machen ist bereits am Rande eines Amtsmissbrauches, weil es eine effektiv falsche Beurkundung durch ein Amtsorgan, durch den Bürgermeister, ist. Mit Sicherheit ist es aber ein Verwaltungsmissstand, wenn ein Bürgermeister so etwas macht.

Dann wird im Eilzugsverfahren, und zwar abgesprochen mit dem Innenministerium, der Landesregierung vorgegaukelt, es handle sich um ein Wohnbauprojekt, und mit dieser Vorgaukelung eines Wohnbauprojektes wird eine Bewilligung für eine raum­planerische Maßnahme von der Aufsichtsbehörde erwirkt, die so nicht zu erwirken gewesen wäre, wenn die Gemeinde und damit auch der dahinterstehende Bewilli­gungs­werber, nämlich das Innenministerium, die Wahrheit auf den Tisch gelegt hätte.


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