Die Zoonose-Richtlinie, die Zoonosen-Verordnung, das Zoonosen-Gesetz und die Geschäftsordnung der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen (BKZoon) bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und dem Gesundheitsministerium.
Eindeutiges Ziel der Überwachung der Zoonose Situation in Österreich durch die BKZoon ist die Datenerfassung und Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und deren Zusammenführung im CC INFE (= Kompetenzzentrum für Infektionsepidemiologie) der AGES. Die Geschäftsstelle der BKZoon wurde dabei im Gesundheitsministerium eingerichtet.
Der Tätigkeitsbereich der BKZoon beinhaltet dabei insbesondere die organisatorische Abwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen. Dazu kann diese, durch Beschluss, zur zielgerichteten Bearbeitung einzelner Sachgebiete Arbeitsgruppen unter Vorsitz eines Mitgliedes der BKZoon einsetzen.
Der Arbeitsgruppe der bundesländerübergreifenden lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen bei Meldung eines „Verdacht auf“ kommt dabei eine besondere Rolle zu, da hier immer im „Bereich B, Verbrauchergesundheit“ des Gesundheitsministeriums
eine Bewertung der vorgelegten Daten erfolgen muss;
die Einholung zusätzlicher Daten im Bedarfsfall angeordnet wird;
die Diskussion und Festlegung der zu treffenden Maßnahmen erfolgt und
eine Veranlassung zur Erlassung entsprechender Vollzugsanweisungen an nachgeordnete Behörden der Länder, aus den jeweiligen Fachabteilungen in den beiden Ministerien Gesundheit und Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erfolgen hat.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite