Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 191

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Die Zoonose-Richtlinie, die Zoonosen-Verordnung, das Zoonosen-Gesetz und die Ge­schäftsordnung der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen (BKZoon) bil­den die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und dem Gesundheitsminis­terium.

Eindeutiges Ziel der Überwachung der Zoonose Situation in Österreich durch die BKZoon ist die Datenerfassung und Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsaus­brüche und deren Zusammenführung im CC INFE (= Kompetenzzentrum für Infektions­epidemiologie) der AGES. Die Geschäftsstelle der BKZoon wurde dabei im Gesund­heitsministerium eingerichtet.

Der Tätigkeitsbereich der BKZoon beinhaltet dabei insbesondere die organisatorische Abwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Zusammenhang mit lebensmit­telbedingten Krankheitsausbrüchen. Dazu kann diese, durch Beschluss, zur zielgerich­teten Bearbeitung einzelner Sachgebiete Arbeitsgruppen unter Vorsitz eines Mitgliedes der BKZoon einsetzen.

Der Arbeitsgruppe der bundesländerübergreifenden lebensmittelbedingten Krankheits­ausbrüchen bei Meldung eines „Verdacht auf“ kommt dabei eine besondere Rolle zu, da hier immer im „Bereich B, Verbrauchergesundheit“ des Gesundheitsministeriums

eine Bewertung der vorgelegten Daten erfolgen muss;

die Einholung zusätzlicher Daten im Bedarfsfall angeordnet wird;

die Diskussion und Festlegung der zu treffenden Maßnahmen erfolgt und

eine Veranlassung zur Erlassung entsprechender Vollzugsanweisungen an nachgeord­nete Behörden der Länder, aus den jeweiligen Fachabteilungen in den beiden Ministe­rien Gesundheit und Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erfol­gen hat.

 


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