Die verpflichtende Kommunikation, die dabei erfolgen muss, definiert das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben folgendermaßen:
Eine unverzügliche Bestätigung des Beginns der Ausbruchsabklärung sowie zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Kurzbeschreibung der geplanten Vorgangsweise an die Geschäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen.
Wöchentliche Informationen über getroffene Veranlassungen und vorliegende Ergebnisse an die Geschäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen.
Der Artikel des europäischen Journals für Infektionskrankheiten „Eurosurveillance“ vom 4. Februar 2010 berichtet, dass das bi-nationale österreichisch-deutsche Referenzlabor für Listerien in Wien am 14. August 2009 das Auftreten eines neuen menschlichen Isolates von Listeria Monozytogenes festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die ersten Erkrankungsfälle der Monate Juni und Juli im Jahr 2009.
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