Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 192

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Die verpflichtende Kommunikation, die dabei erfolgen muss, definiert das Gesundheits­ministerium nach eigenen Angaben folgendermaßen:

Eine unverzügliche Bestätigung des Beginns der Ausbruchsabklärung sowie zum ehest­möglichen Zeitpunkt eine Kurzbeschreibung der geplanten Vorgangsweise an die Ge­schäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen.

Wöchentliche Informationen über getroffene Veranlassungen und vorliegende Ergeb­nisse an die Geschäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen.

Der Artikel des europäischen Journals für Infektionskrankheiten „Eurosurveillance“ vom 4. Februar 2010 berichtet, dass das bi-nationale österreichisch-deutsche Referenzlabor für Listerien in Wien am 14. August 2009 das Auftreten eines neuen menschlichen Iso­lates von Listeria Monozytogenes festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die ersten Erkrankungsfälle der Monate Juni und Juli im Jahr 2009.

 


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