Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 116

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Im Zusammenhang mit Überregulierung seien auch die Fremdwährungskredite und die vorvertragliche Informationspflicht angesprochen, die natürlich sinnvoll und richtig ist. Es ist auch wichtig, das gesetzlich vorzusehen. Die Frage wird nur sein, ob nicht in Wirklichkeit wieder ein Wust an Information an die Menschen herangetragen wird und sie damit dann gar nicht zurechtkommen und es gar nicht aufnehmen können. Das ist wie immer das Problem einer Überregulierung.

Wir stimmen auch ausdrücklich dem Antrag zu, den Herr Kollege Maier gerade einge­bracht hat, denn die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist tatsächlich ein wesentliches Pro­blem. Hier besteht in Österreich ein sehr großes Manko, denn es gibt private Vereine, Gesellschaften, die Auskunft erteilen, und das ist sehr problematisch. Wir haben immer wieder Fälle erlebt, wo schwarze Punkte vergeben werden, die es dann offiziell gar nicht gibt, wo man bei Banken gesperrt ist, obwohl zurückliegende Kredite ohnehin schon getilgt sind, weil eine Information nicht weitergegeben wurde. Da besteht also tatsächlich großer Handlungsbedarf, und wir hoffen, dass mit diesem Antrag der An­stoß gegeben wurde, diesbezüglich auch etwas zu tun. Wir werden uns daran betei­ligen, eine entsprechende gesetzliche Änderung zu finden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Schatz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Das neue Verbraucherkreditgesetz ist sicher ein deutlicher Fortschritt im Sinne des Konsumentenschutzes, vor allem auch gegenüber der wirklich unbefriedigenden Schutzsituation, die wir derzeit vorfinden. Es steht sicherlich außer Frage, dass das ein Fortschritt ist, und wir werden deshalb auch in dritter Lesung zustimmen.

Nachdem und uns von den Regierungsparteien so viele Vorteilen dargelegt worden sind, möchte ich allerdings schon sagen, dass es unserer Meinung nach kein ganz so großer Wurf ist wie dargestellt.

Ich habe im Justizausschuss schon sehr ausführlich erörtert, welche massiven Defizite ich in dieser Vorlage sehe. Diese Einschätzung, diese durchaus auch kritische Ein­schätzung kommt nicht nur vonseiten der Grünen, sondern sie wird auch von der Ar­beiterkammer und der Schuldnerberatung geteilt. Das sind Institutionen, die tagtäglich mit Menschen konfrontiert sind, mit Menschen arbeiten, die ihrer Schulden eben nicht Herr werden können, die Lohnpfändungen haben, die delogiert werden, weil sie zwar ein Einkommen haben, aber nicht mehr zahlungsfähig sind und so.

Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin ist von diesen kritischen Stellungnah­men unbeeindruckt geblieben. Sie ist im Ausschuss quasi gar nicht auf die sachliche Kritik eingegangen, sondern hat mit diesem typischen politischen Stehsatz geantwor­tet: Na ja, es ist halt ein Kompromiss.

Frau Ministerin, natürlich ist jede Vorlage, die eine Koalitionsregierung macht, ein Kom­promiss, aber ich möchte hier doch deutlich machen, um den Ausgleich welcher Inter­essen es in dieser Angelegenheit geht. Auf der einen Seite gibt es die privaten Haus­halte, Familien, die in teilweise überteuerte Kredite, die sie sich eigentlich nicht leisten können, hineinstolpern und nur sehr, sehr schwer aus dieser Verschuldungssituation wieder herauskommen oder es überhaupt nicht schaffen. Diese privaten Haushalte ha­ben ein massives Interesse an fairen Rahmenbedingungen im Kreditgeschäft und wirk­lich klaren Informationen, die sie auch verstehen können. Das ist die eine Seite.

Auf der anderen Seite gibt es die Banken, die Geldinstitute, die Kreditgeber. Die ma­chen natürlich ein gutes Geschäft, satte Gewinne mit Verbraucherkrediten, und die ha­ben letzten Endes überhaupt kein Interesse daran, an dieser Situation etwas zu ändern.

 


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