Verpflichtung zur Überprüfung des Datenbestandes und Aktualisierung sowie zur unverzüglichen Anmerkung von Tilgungsvereinbarungen oder einer Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung in angemessenen Zeitabständen, zumindest jedoch ein Mal jährlich
Löschungsvorschriften von Daten samt Löschungsfristen
Regelmäßige stichprobenartige Überprüfung des überwiegend berechtigten Interesses des Abfragenden sowie eine Protokollierungsverpflichtung.
Gewährleistung
der vollständigen Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach dem
DSG 2000, insbesondere auch hinsichtlich der
Herkunft der Daten.
Möglichkeit zur Entziehung der Gewerbeberechtigung bei mehrmaligem Verstoß gegen die Bestimmungen der GewO und des DSG 2000 sowie
Sanktionen vorzusehen, die bei Verstößen gegen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten Anwendung finden und die geeignet sind, solche Verstöße in Hinkunft hintanzuhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 2010 eine Novelle der Gewerbeordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher eine detaillierte und verhältnismäßige Regelung der Datenverarbeitung und Datenverwendung durch Kreditauskunfteien enthalten ist.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben dem Verbraucherkreditgesetz bereits im Ausschuss zugestimmt, weil wir das für eine sehr gute Sache halten, für eine Regelung, die sehr sinnvoll ist.
Es wird ja hier eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, und sie wird unseres Erachtens auch noch dazu in sehr sinnvoller Weise umgesetzt, weil auch über den an sich geforderten Rahmen hinaus Regelungen getroffen werden. Der Anwendungsbereich bezieht sich nämlich auch auf Kredite von mehr als 75 000 €, auch Hypothekarkredite und Finanzleasingverträge werden miteinbezogen. Dadurch ist das Ganze in seiner Komplexität viel besser zu verstehen und besser geregelt, also eine durchaus begrüßenswerte Sache.
Ein kleiner Wermutstropfen ist bei solchen Dingen immer, dass man Bedenken hat, damit auch einer Überregulierung zuzustimmen. Das ist natürlich immer dann der Gegenpol, wenn man den Verbraucher schützen will. Da besteht immer wieder die Gefahr, dass man geradezu einer Entmündigung des Menschen das Wort redet und übers Ziel hinausschießt. In Summe ist es aber jedenfalls ein gelungenes Gesetz, und wir sind daher, wie schon gesagt, dafür und stimmen zu.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite