Letzten Endes geht es bei diesem Abänderungsantrag – ich möchte ihn trotzdem kurz erläutern – darum, § 25 Konsumentenschutzgesetz zu ändern und die Pfandbesteller und Pfandbestellerinnen mit den Bürgen, Garanten und Mitschuldnern endlich gleichzusetzen, damit diese nicht unwissend ein überhöhtes Risiko eingehen, wenn sie eben bei Krediten mithaften. Sie müssten eigentlich diesen Antrag kennen, weil ich ihn auch schon in Form eines Initiativantrages eingebracht habe.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie haben genau dieses Anliegen, nämlich den Schutz für PfandbestellerInnen, auch in Ihrem Regierungsprogramm stehen.
Im Rahmen der ersten Lesung dieses Initiativantrages hat Herr Abgeordneter Grillitsch, der jetzt leider nicht da ist, klar zum Ausdruck gebracht, dass eine entsprechende Änderung im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie erfolgen wird. So, jetzt haben wir die Umsetzung, und das ist nicht erfolgt. Ich gebe deshalb dem Abgeordneten Grillitsch – und ich nehme an, er hat im Namen der gesamten ÖVP gesprochen – noch einmal die Chance, Wort zu halten, indem Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen.
Meine Damen und Herren, klar ist: Bei diesem Antrag kommt zum Ausdruck, in wessen Interesse Sie hier Politik machen. Wir haben auf der einen Seite die Konsumenten und Konsumentinnen, die Kreditnehmer, die PfandbestellerInnen, Hunderttausende Menschen in Österreich; auf der anderen Seite ein paar Banken mit dem vorwiegenden Interesse an Gewinnmaximierung. Und jetzt sagen Sie mir: Wem fühlen Sie sich politisch verpflichtet? Das ist die Frage! (Beifall bei den Grünen.)
13.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegt inzwischen auch der Abänderungsantrag, den Sie vorgetragen haben, vor. Ich möchte ihn ganz kurz überprüfen. – Ja, der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem inhaltlichen Zusammenhang und somit auch mit in Verhandlung; ebenso der vorgetragene Entschließungsantrag, der damit auch mit in Verhandlung steht.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsumentenschutzrechtlicher Nachbesserungen im Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (652 d.B.)
Das DaKRÄG ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen. Nichtsdestotrotz erscheint der getroffene Konsens der Regierungsparteien nur teilweise zufriedenstellend. Wie die Grünen bereits während der Debatte im Justizausschuss feststellten, gibt es in weiten Teilen erheblichen Nachbesserungsbedarf:
In der Regierungsvorlage wird in § 4 (1) VKrG an einer Untergrenze von EUR 200 für Verbraucherkreditverträge festgehalten. Dies ist insbesondere bedenklich, als von niedrigen Finanzierungsbeträgen häufig einkommensschwache Verbraucher sowie Jugendliche Gebrauch machen. Die Untergrenze ist deshalb keine „Bagatellgrenze“, son-
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