legt Rahmenbedingungen und Tarife für die Strom- und Gasnetze fest, schlichtet Streitigkeiten der Marktteilnehmer – unter anderem –, erteilt Genehmigungen und vieles mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie ist aber weisungsfrei und ohne Aufsicht, und das ist der Grund dafür, warum wir heute den Beschluss fassen, ein angemessenes Aufsichtsrecht für den Wirtschaftsminister einzuführen, damit dieser seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nachkommen kann. Ich halte das für eine gute und vernünftige Lösung.
Die Sorgen der Grünen teile ich nicht. Ich glaube, dass sich der Herr Wirtschaftsminister hüten wird, die Unabhängigkeit der E-Control Kommission anzuknabbern, sondern dass er sie arbeiten lassen wird, so wie sie bis jetzt gearbeitet hat. Damit ist die Sorge aus meiner Sicht eigentlich nicht gerechtfertigt.
Herr Wirtschaftsminister, aber eines, was ich Sie noch fragen wollte – wenn heute keine Antwort darauf kommt, dann vielleicht in den nächsten Tagen einmal –, betrifft das, was vorher kritisiert wurde, betreffend Eigentümervertreter Verbundgesellschaft. Das bewegt die Leute schon: Zuerst versucht die Verbundgesellschaft, Kunden zu rekrutieren, und dann wird eigentlich unmotiviert doch eine Preisgestaltung vorgenommen, angesichts derer die meisten sagen, das ist reine Abzocke.
Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihnen das angeschafft haben, dass sie um so viel teurer werden – was ich nicht glaube. Eine andere Situation könnte die sein, dass Sie sich auch ein bisschen darüber ärgern – so wie ich beispielsweise –, dass das eben in dieser Art und Weise funktioniert. Oder, dritte Möglichkeit – was ich auch wieder nicht glaube –: Ihnen ist das egal. Aber eine Eigentümervertretung ist schon gegeben, und daher sage ich: Irgendeine kleine Äußerung von Ihnen irgendwann in den nächsten Tagen wäre vielleicht angebracht. Ich glaube, dass das sehr viele Menschen erwarten würden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 474 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teil, über die Verfassungsbestimmung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Ziffer 2 bezieht.
Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
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