Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 249

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Hier wurde festgehalten, dass die Strompreiserhöhung durch Energie AG und Linz AG 18 beziehungsweise 19 Prozent ausmacht.

Das ist in dieser Form nicht richtig. Die Strompreiserhöhung liegt bei 8,8 Prozent bezie­hungsweise bei 9,3 Prozent. – Danke.

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.43.41

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat es schon erwähnt: Es ist eine notwendige und wichtige Materie, die wir heute beschließen, und sie stärkt auch die Rech­te des Parlaments, was die Auskunftspflicht betrifft.

Seit 2001 beziehungsweise 2002 können Strom- und Gaskunden die Anbieter wech­seln. Tatsache ist, dass davon bisher in sehr geringem Ausmaß Gebrauch gemacht wur­de. Die Ursachen sind, meine ich, vielfältig. Ein Grund mag sein, dass der Markt viel­leicht zu wenig transparent ist, ein anderer Grund, dass die Rechnungen kaum ver­gleichbar sind. Das war nicht nur in der Vergangenheit so, sondern ist auch heute noch so. Es handelt sich aber auch um einen komplexen Markt.

Ein anderer Grund mag darin liegen, dass das Produktportfolio der Anbieter unter­schiedlich ist – Gas/Strom in unterschiedlichen Kombinationen –, was auch unterschied­liche Kombinationstarife notwendig macht und einen Anbieterwechsel wiederum er­schwert. Unterschiedliche Rabattmodelle trüben ebenfalls die Transparenz – Gratista­ge, Zahlungsmodalitäten, papierlose Verrechnung und so weiter, all das erschwert den Wechsel.

Die E-Control hat auf ihrer Homepage einen Tarifkalkulator eingerichtet. Ich meine, das ist eine wesentliche Hilfe bei der Anbieterauswahl, aber natürlich wird man um das Ge­spräch mit dem zukünftigen Anbieter nicht herumkommen.

Trotzdem, meine ich, muss man sich gründlich überlegen, zu welchem Zeitpunkt man einen Anbieterwechsel vornimmt. Das beste oder vielmehr das schlechteste Beispiel ist der Verbund, der vor Kurzem eine riesige Kundenakquisition durchgeführt hat, 50 000 Neu­kunden gewonnen hat, mit einer Vertragsbindung von zwölf Monaten, und jetzt mit 1. Mai eine gewaltige Tariferhöhung durchführt. – Eine derartige Vorgangsweise ist zu unter­binden, und da gibt es auch eine gewisse Verantwortung des Eigentümers. Denn: Was hilft dem Kunden, dem Haushalt der Widerspruch? Er kann drei Monate lang Wider­spruch erheben, aber er muss sich dann wieder einen neuen Anbieter suchen.

Spannend finde ich aber auch einige Angebote von Anbietern, wenn es um Float-Tarife geht – Float-Tarife mit dem Hinweis, dass diese unmittelbar an Börsennotierungen ge­koppelt sind. Das bedeutet, dass sich die Haushalte, nachdem sie den Aktienspekula­tionen ausgeliefert waren, jetzt vielleicht auch den Energiepreisspekulanten ausliefern. Ob das Sinn und Zweck der Übung ist, darf hinterfragt werden.

Ich denke, es gibt nicht nur Bedarf nach mehr Transparenz auf dem Markt, um den Wettbewerb zu erhöhen, es gibt auch Bedarf, die Spielregeln festzulegen. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als hiezu vorläufig letzter Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.48

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Energie-Control Kommission – das ist ja schon gesagt worden – ist unabhängig tätig. Sie


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