Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 166

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Frau Bundesministerin, ich habe dieser Anfrage ein Konvolut beigeschlossen, das 80 Seiten umfasst und Ort, Zeit sowie Namen auflistet. Da können Sie nicht sagen, ich gehe nur von Unterstellungen und haltlosen Gerüchten aus. Ich halte das für eine ausgesprochen verleumderische Aussage und weise diese zurück! Außerdem sagen Sie, das wäre zur Anzeige zu bringen. Die Bürgerin, die das verfasst hat, hat das zur Anzeige gebracht, und die Anzeige ist diesem Konvolut auch beigeschlossen. Sie rich­tet sich an die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Weiters, Frau Minister, schreiben Sie: „Auch für die in den Eingangsbemerkungen der Anfrage behauptete Gefährdung des Rechtsstaates durch ‚systematisches Zusam­menwirken bestimmter Staatsanwälte mit einer Gruppe von Rechtsanwälten‘ liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.“ – Frau Ministerin, ich verweise noch einmal auf dieses Konvolut von 80 Seiten. Sie schreiben es liegen „keinerlei Anhaltspunkte vor“, hier sind 80 Seiten!

Ich zitiere kurz aus Seite 32: Schön – und zwar Staatsanwalt Schön – hat zwar am 17.2.2006 im Antrags- und Verfügungsbogen gerichtliche Vorerhebungen gegen Zanger – ein Rechtsanwalt – als Verdächtigen für die Körperverletzung an meinem Sohn vom 4. 2. 2006 schriftlich verfügt.

Weiters steht hier: Tatsächlich hat Schön aber in diesem Punkt von Februar bis Juli 2006 fünf Monate lang überhaupt keine Vorerhebung gegen Zanger durchführen lassen. – Zitatende.

Hier werden Fakten, Daten und Namen aufgelistet – und Sie schreiben, es lägen keine Anhaltspunkte vor!

Frau Minister, wenn Sie das unter den Teppich kehren wollen, wenn Sie darüber den Mantel des Schweigens legen wollen, dann bezichtige ich Sie des Komplizentums mit solchen Handlungen!

Weiters schreiben Sie bei der Anfrage:

„Bei dem der Anfrage beigeschlossenen Kompendium handelt es sich um eine an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (KStA) gerichtete Anzeige vom 26. Jänner 2010, deren Beurteilung durch die KStA im Rahmen der Anfrage­beantwortung nicht vorgegriffen werden kann.“

Zuerst schreiben Sie, es müsste Anzeige erhoben werden, dann liegt die Anzeige vor, dann wollen Sie dieser Anzeige nicht vorgreifen! Das ist aber nicht der gesamte Sachverhalt, Frau Bundesminister, der Stand der Ermittlungen oder der Stand des Verfahrens ist schon etwas weiter fortgeschritten. Ich darf Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

In der dritten Februarwoche 2010 war diese Strafanzeige bereits mit der Verfahrens­zahl 12 St 38/10 V an der Staatsanwaltschaft Linz bei der zuständigen Staatsanwältin Mag. Doris Fiala registriert.

Weiters darf ich Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft Linz bereits in der zweiten Märzwoche 2010 telefonisch bestätigt hat, dass sich der gesamte Akt samt konkreter Beauftragung zur Ermittlung dazu von ihr bereits beim Landeskriminalamt Oberöster­reich befindet. Der Ermittlungsstand in diesem Verfahren ist also schon wesentlich weiter fortgeschritten, als Sie es hier festgehalten haben.

Frau Minister, jetzt möchte ich noch einmal in aller Kürze die Fragen, die ich damals am 26. Jänner gestellt habe, Ihnen und dem Plenum des Nationalrates zur Kenntnis bringen und werde Sie ersuchen, darauf etwas präzisere Antworten zu geben, als Sie es in dieser Anfragebeantwortung gemacht haben:

 


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