Frage 1: „Ist Ihnen bekannt, dass Strafanzeigen von Rechtsanwälten Beschuldigter bei sog. ‚Wunsch-Staatsanwälten‘ auf unzuständige Weise anhängig gemacht werden, was zugunsten von Beschuldigten und zulasten von Geschädigten wirken soll?“
Weiters habe ich unter Punkt 4 gefragt: „Ist Ihnen bekannt, dass sog. ‚Wunsch-Staatsanwälte‘ strafrechtlich relevante Sachverhalte so verdrehen, dass diese letztlich zum Vorteil von Beschuldigten und zum Nachteil von Geschädigten werden?“
Weiters habe ich unter Punkt 7 gefragt: „Ist Ihnen bekannt, dass Strafanzeigen mit neuen Beweisen zu neuen Sachverhalten, von Staatsanwälten durch Nicht-Prüfung und Nicht-Abtretung willkürlich zugunsten von Beschuldigten enderledigt werden?“
Unter Punkt 10 habe ich gefragt: „Ist Ihnen bekannt, dass Beschuldigte und deren Rechtsanwälte fallweise Staatsanwälte mit konkreten Sachverhalten aus deren Privatleben schwerst nötigen, damit diese bereits anhängige Strafanzeigen, Strafanträge oder Ermittlungsverfahren zugunsten solcher Beschuldigter und damit zulasten von Geschädigten enderledigen?“
Das ist ein ganz grober Vorwurf, nämlich der Vorwurf der Erpressung, Frau Bundesminister, bei dieser Frage: dass nämlich Staatsanwälte mit Sachverhalten aus dem Privatleben unter Druck gesetzt werden!
Unter Punkt 13 habe ich gefragt: „Sind Ihnen Fälle von willkürlicher Verfahrensführung und -einstellung zugunsten von Beschuldigten bekannt, wobei auf rechtswidrige Weise Akteneinsicht und das Kopieren von Akten verwehrt wurde?“
Frage 16: „Ist Ihnen bekannt, dass rechtswidrige Verhaltensweisen bei den Staatsanwaltschaften von dort handelnden Personen und deren Vorgesetzten gedeckt und somit zulasten des Rechtsstaates, seiner rechtssuchenden Bürger und zulasten des Ansehens der Justiz prolongiert werden?“
Weiters Frage 20: „Welche Maßnahmen sind nach Ihrer Ansicht von Ihrem Ressort zu ergreifen, um die derzeit herrschende Willkür im Bereich der Justiz nachhaltig zu unterbinden?“
Frau Bundesministerin, da handelt es sich um schwere Vorwürfe gegenüber der Justiz und den rechtsstaatlichen Einrichtungen, und ich ersuche Sie, auf die gestellten Fragen präzisere Antworten zu geben! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
17.48
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich kann dazu nicht wirklich viel sagen. Ich weiß nur eines: Obwohl ich kein Strafverteidiger bin, kenne ich mich in der Branche ein bisschen aus; aber von derartigen Vorwürfen, wie sie hier erhoben werden, habe ich persönlich noch nichts gehört.
Ich kann aus meinen Erfahrungen nur sagen, dass ich alles andere als große Sympathien für den Herrn Staatsanwalt Schön habe und hatte und dass er sicherlich eine der umstrittensten Figuren in der Justiz, insbesondere in der Staatsanwaltschaft Wien war.
Staatsanwalt Schön war Leiter der Wirtschaftsgruppe. Ich weiß aus einzelnen Verfahren, dass man da wesentlich objektiver hätte vorgehen können, wobei sich diese Verfahren allemal zum Nachteil der Verfolgten gerichtet und teilweise darin gegipfelt haben, dass die Verfahren unvertretbar lange nicht betrieben wurden. Sie wurden aber
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