Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 168

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komischerweise immer dann, wenn es für die Betroffenen und deren Umfeld sehr negativ war, wieder betrieben; was den Eindruck erweckt hat, dass hier eine gewisse Öffentlichkeitswirkung erzielt werden sollte, was einem Staatsanwalt sicherlich nicht zusteht.

Ich denke aber, dass alle, die sich mit dem Wiener Pflaster und der Wirtschaftsgruppe einigermaßen auskennen, wissen, dass es sich hierbei um eine höchst problematische Figur handelt, die letztlich auch nicht freiwillig aus der Justiz ausgeschieden ist – das muss man auch dazusagen.

Die Ausführungen selbst können, glaube ich, von jemandem, der außerhalb des Ver­fah­rens steht, nicht wirklich beurteilt werden. Wenn ich das Konvolut durchlese, das Sie hier angesprochen haben, Herr Kollege, dann erinnert es mich an viele Konvolute, die wir bekommen im Zusammenhang mit durchgeführten Verfahren, wo der oberste Gerichtshof bereits entschieden hat.

Ich mag es nicht beurteilen, aber es hat auf mich einen etwas skurrilen Eindruck gemacht. Ich denke, dass ich daraus jene präzisen Vorwürfe, die jedenfalls Gegen­stand der Überprüfung sein müssten, nicht ableiten kann – obwohl ich das doch einigermaßen durchgeblättert habe.

Was den Artikel in der „Wiener Zeitung“, den Sie hier anschneiden, betrifft: Da gibt es Meinungen, die aus einem Tagebuch dargestellt werden, das ist schon gewissermaßen nachvollziehbar, zumal dort auch andere Fälle dargestellt werden, etwa die aggres­siven Methoden der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Zusammenhang mit dem Tierschutzverfahren.

Ich will jetzt weder in ein laufendes Verfahren eingreifen noch hier groß extemporieren, aber eines ist auffällig: Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das seit drei oder vier Jahren läuft, wobei jetzt behauptet wird, das besonders Gefährliche bestünde darin, dass keine Beweise gefunden werden. Auffällig ist auch, dass es hier große Lauschangriffe, Rasterfahndung, also massive Ermittlungsmethoden gibt, in einer Anzahl pro Jahr, die höher ist, als normalerweise für die ganze sonstige Republik durchgeführt wird. Das weist eine doch etwas eigenartige, offensichtlich nicht verlieren könnende Vorgangsweise auf, die ich sehr bedauerlich finde.

Dass bei der Causa Meinl gerade der Sachverständige kritisiert wird, ist mir nicht ganz verständlich. Ich kann nicht sagen, ob der Sachverständige befangen ist oder nicht; aber ich finde, dass das gesamte Meinl-Verfahren mit wesentlich mehr Druck gefahren werden kann. Denn wir wissen, dass, obwohl die Firma Meinl jetzt in einer Unzahl von Schaltungen in den unterschiedlichsten Medien immer wieder sagt, es würde nichts stimmen von dem, was ihr vorgeworfen wird, sie nahezu alle Zivilverfahren verloren hat, die anhängig gemacht wurden von den Tausenden Zivilgeschädigten, die hier Scha­denersatz eingeklagt haben, dass man eigentlich die Mehrheit verloren hat, und zwar bis zum Obersten Gerichtshof hinauf.

Ich meine also, wir sind auch bei der Firma Meinl damit konfrontiert, dass der Öffentlichkeit mit großem Werbeaufwand etwas ganz anderes vorgegaukelt wird, als in der Justiz intern durch die unabhängige Richterschaft tatsächlich nachgewiesen wird.

Ich glaube, im Grunde genommen muss man festhalten: Die staatsanwaltschaftlichen Behörden, die Verfolgungsbehörden sind hier natürlich jenes Organ, das eine Vorge­setzte oder einen Vorgesetzten im Justizministerium hat. Daher hat das Justiz­minis­terium natürlich die Leitungskompetenz auszuüben.

Eingriffe in die freie Gerichtsbarkeit, in den Bereich der Richter sind nicht möglich. Ob das hier im gegenständlichen Fall vorliegt, das kann ich nicht beurteilen. Ich habe nur meine Zweifel, wenn ich mir diese Ausführungen durchsehe; weil sie mich eben an


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