Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 169

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viele Ausführungen erinnern, mit denen wir alle, insbesondere diejenigen von uns, die aus der Justiz kommen, konfrontiert werden.

Aus meiner Sicht ist das also – ich würde nicht sagen querulatorisch – jedenfalls eigenartig. Ich denke, man kann daraus nicht schließen, dass die Justiz hier nicht gut gearbeitet hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


17.53.24

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, gut, dass ich heute hier stehen darf und einen Zeitungsartikel vom Sommer 2009 kommentieren soll, aber ich tue es gerne und ich sage auch gerne noch einmal etwas zu Ihrer parlamentarischen Anfrage.

Im Zentrum steht ein Streit zwischen ehemaligen Ehegatten, ein Streit, der schon jahrelang tobt, ein richtiger Rosenkrieg. Es gibt zahlreiche Anzeigen, Vorwürfe gegen­seitiger Natur bei Staatsanwaltschaften, mit dieser Causa wurden schon zahlreiche Richter befasst, das Jugendamt, die Volksanwaltschaft, also so ziemlich jede relevante Stelle, und jetzt ist dieser Ehescheidungsstreit auch im Hohen Haus gelandet.

Ja, ich habe schon achtmal eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema beant­wortet und ich will meine Antwort noch einmal ganz kurz wiederholen:

Ja, es ist richtig, es hat im Jahr 2006 einen Staatsanwalt gegeben, der Anzeigen in dieser Causa bearbeitet hat, die nicht in seine Zuständigkeit fielen, und es hat damals auch dienstrechtliche Konsequenzen gegeben. Es hat gegen diesen Staatsanwalt auch ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauches gegeben. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt.

Geprüft hat das damals die Staatsanwaltschaft Graz, die Oberstaatsanwaltschaft Graz, das Bundesministerium für Justiz und auch ein unabhängiges Gericht im Zuge eines Fortführungsantrages. Auch dieses Gericht hat befunden, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauches nicht gegeben war – aus verschiedenen Gründen, die ich jetzt nicht im Detail erläutern will. Das Ganze hat sich übrigens alles vor meiner Zeit abgespielt.

Was ist dazu noch zu sagen? – Natürlich gibt es nicht den Wunschstaatsanwalt in Österreich, Herr Abgeordneter, das wissen Sie, denn ein Wunschkonzert – das spielt es in der österreichischen Justiz nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich finde es überhaupt nicht angebracht, pauschal Staatsanwältinnen und Staats­anwälte zu verunglimpfen. Zu diesen Verfahren, zu diesen Anzeigen, zu diesen weiteren konkreten Vorwürfen, die Sie genannt haben, Herr Abgeordneter: Sie haben es selbst gesagt, hier gibt es ein anhängiges Strafverfahren.

Dieses Verfahren gibt es in Linz gegen acht Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte, gegen mehrere Richter – insgesamt gegen zwanzig Richter, Staatsanwälte und Beamte, darunter auch eine ehemalige Justizministerin. Es läuft also ein Verfahren in Linz. Und wie Sie wissen, darf ich als Justizministerin anhängige Strafverfahren nicht kommentieren – und das tue ich auch nicht. (Ruf bei der ÖVP: Sehr gut!)

Bei dieser parlamentarischen Anfrage ist mir noch eines aufgefallen: Man verlangt von mir auch, ich soll in ein Obsorgeverfahren eingreifen. Meinen Sie das wirklich ernst, Herr Abgeordneter? Ich meine, man will doch eine unabhängige Justiz! Ich nehme diese Aufforderung gerne zum Anlass, noch einmal klar und deutlich zu sagen: Partei­politik hat in Gerichtsverfahren nichts zu suchen! (Beifall bei der ÖVP.)

 


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